Kommunalverfassungsrecht
Das Kommunalverfassungsrecht regelt Organisation, Zuständigkeiten und innere Willensbildung der Gemeinden und anderer kommunaler Körperschaften. Es bestimmt insbesondere die Stellung von Gemeinderat, Bürgermeister, Ausschüssen und Gemeindebürgern. Die wesentlichen Regeln stehen in den Gemeindeordnungen der Länder; sie konkretisieren die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Das Kommunalverfassungsrecht ist vom Kommunalabgabenrecht und vom allgemeinen Verwaltungsrecht zu unterscheiden. Funktion und Voraussetzungen Es ordnet…