Verfassungsrecht

  • Verfassungsgerichtsbarkeit

    Verfassungsgerichtsbarkeit bezeichnet die gerichtliche Kontrolle staatlicher Gewalt am Maßstab der Verfassung. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff ist damit…

  • Schranken-Schranke

    Schranken-Schranke bezeichnet eine verfassungsrechtliche Grenze für Gesetze und Maßnahmen, die ein Grundrecht beschränken. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…

  • Sachlicher Grund

    Sachlicher Grund bezeichnet ein nachvollziehbarer, am Regelungsziel ausgerichteter Grund für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung…

  • Ausbürgerungsverbot

    Ausbürgerungsverbot bezeichnet das verfassungsrechtliche Verbot, einem Deutschen seine Staatsangehörigkeit gegen seinen Willen entziehend abzuerkennen. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung…

  • Schutz von Ehe und Familie

    Schutz von Ehe und Familie bezeichnet die besondere verfassungsrechtliche Gewährleistung von Ehe und Familie gegen staatliche Beeinträchtigung. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts….

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    Kirchliches Arbeitsrecht

    Kirchliches Arbeitsrecht bezeichnet die Anwendung des staatlichen Arbeitsrechts auf Beschäftigungsverhältnisse bei Religionsgemeinschaften und ihnen zugeordneten Einrichtungen unter Berücksichtigung ihres verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrechts. Art. 4 GG und Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV schützen die eigenständige Ordnung kirchlicher Angelegenheiten, jedoch innerhalb des für alle geltenden Gesetzes. Religiöse Anforderungen an einen Bewerber oder…

  • Chancengleichheit im politischen Wettbewerb

    Chancengleichheit im politischen Wettbewerb bezeichnet das Recht politischer Parteien und Bewerber auf grundsätzlich gleiche Möglichkeiten im demokratischen Wettbewerb. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und…

  • Entscheidungsformel

    Entscheidungsformel bezeichnet den verbindlichen Ausspruch am Anfang oder Ende einer gerichtlichen Entscheidung. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff ist…

  • Schutzbereich eines Grundrechts

    Schutzbereich eines Grundrechts bezeichnet den sachlichen und persönlichen Lebensbereich, den ein bestimmtes Grundrecht schützt. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der…

  • Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Gleichberechtigung von Mann und Frau bezeichnet das Verfassungsgebot, Frauen und Männer rechtlich gleichzustellen und bestehende Nachteile tatsächlich abzubauen. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und…