Verfassungsrecht

  • Briefgeheimnis

    Briefgeheimnis bezeichnet den Schutz verschlossener schriftlicher Mitteilungen vor Kenntnisnahme durch staatliche Gewalt. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts….

  • Freiheitsentziehung

    Freiheitsentziehung bezeichnet eine besonders intensive Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit durch Festhalten in einem eng begrenzten Raum. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der…

  • Sonntagsschutz

    Sonntagsschutz bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und…

  • Radikalenerlass

    Radikalenerlass bezeichnet eine verbreitete Bezeichnung für Maßnahmen zur Überprüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst seit den 1970er Jahren. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und…

  • Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte bezeichnet die direkte Geltung eines Grundrechts zwischen Privatrechtssubjekten. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff ist…

  • Vergleichsgruppe

    Vergleichsgruppe bezeichnet eine Gruppe von Personen oder Sachverhalten, die für die Prüfung einer Gleich- oder Ungleichbehandlung gegenübergestellt wird. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und…

  • Freizügigkeit

    Die Freizügigkeit nach Art. 11 GG schützt das Recht jedes Deutschen, an jedem Ort im Bundesgebiet Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen. Geschützt sind die Einreise in das Bundesgebiet, das Verbleiben, der Ortswechsel und die freie Wahl des Lebensmittelpunkts. Das Grundrecht ist von der unionsrechtlichen Freizügigkeit und der bloßen körperlichen Fortbewegungsfreiheit abzugrenzen. Eingriffe sind nur durch…

  • Richtervorbehalt bei Freiheitsentziehung

    Richtervorbehalt bei Freiheitsentziehung bezeichnet das Gebot, über Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung grundsätzlich einen Richter entscheiden zu lassen. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des…

  • Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften

    Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften bezeichnet historisch begründete regelmäßige Zahlungen der Länder an bestimmte Religionsgemeinschaften. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der…

  • Parteienfinanzierung

    Parteienfinanzierung bezeichnet die rechtlich geregelte Beschaffung, Verwendung und Offenlegung der finanziellen Mittel politischer Parteien. Parteien finanzieren sich zunächst selbst, insbesondere durch Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge, Spenden, Unternehmens- und Veranstaltungseinnahmen sowie Vermögenserträge. Ergänzend erhalten anspruchsberechtigte Parteien eine staatliche Teilfinanzierung nach §§ 18 ff. PartG. Verfassungsrechtlich maßgeblich sind Staatsfreiheit, Chancengleichheit und die öffentliche Rechenschaft über Herkunft und Verwendung…