Doppelbestrafungsverbot
Doppelbestrafungsverbot bezeichnet die Garantie des Artikels 103 Absatz 3 GG, nach der niemand wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrfach bestraft werden darf. Geschützt sind rechtskräftig Verurteilte und Freigesprochene grundsätzlich auch vor einer erneuten Strafverfolgung wegen desselben geschichtlichen Vorgangs. Das Verbot sichert die materielle Rechtskraft strafgerichtlicher Entscheidungen und den Rechtsfrieden. Innerhalb seines Schutzbereichs ist…