Verfassungsrecht

  • Arbeitskampffreiheit

    Arbeitskampffreiheit bezeichnet den grundrechtlichen Schutz von Streik und Aussperrung als Mittel der Tarifautonomie. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit…

  • Bundesflagge

    Bundesflagge bezeichnet das in Art. 22 GG festgelegte staatliche Hoheitszeichen in den Farben Schwarz-Rot-Gold. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts….

  • Appellentscheidung

    Appellentscheidung bezeichnet eine Entscheidung, in der ein Verfassungsgericht verfassungsrechtlichen Änderungsbedarf aufzeigt, ohne die geltende Norm sofort zu beanstanden. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und…

  • Allgemeiner Justizgewährungsanspruch

    Allgemeiner Justizgewährungsanspruch bezeichnet den verfassungsrechtlichen Anspruch auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz bei Streitigkeiten außerhalb des speziellen Art. 19 Abs. 4 GG. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das…

  • Rundfunkfreiheit

    Rundfunkfreiheit bezeichnet das Grundrecht, Rundfunkprogramme frei zu gestalten, zu verbreiten und eine vielfältige öffentliche Meinungsbildung zu sichern. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die…

  • Sozialsphäre

    Sozialsphäre bezeichnet den Bereich persönlicher Betätigung in Öffentlichkeit, Beruf und gesellschaftlichem Kontakt. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Freiheit,…

  • Erbrechtsgarantie

    Erbrechtsgarantie bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz des privaten Erbrechts und der Testierfreiheit. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Freiheit, Persönlichkeitsschutz…

  • Bundeswappen

    Bundeswappen bezeichnet das staatliche Hoheitszeichen des Bundes mit dem Bundesadler. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit…

  • Verfassungskonforme Rechtsfortbildung

    Verfassungskonforme Rechtsfortbildung bezeichnet die richterliche Weiterentwicklung des Rechts in einer Weise, die verfassungsrechtliche Vorgaben wahrt. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung….

  • Objektive Wertordnung der Grundrechte

    Objektive Wertordnung der Grundrechte bezeichnet die Wirkung der Grundrechte als grundlegende Wertentscheidungen für die gesamte Rechtsordnung neben ihren subjektiven Abwehrrechten. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das…