Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen

Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen bezeichnet die Fähigkeit einer juristischen Person, Träger bestimmter Grundrechte zu sein. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff ist damit für wirksamen Grundrechtsschutz und die Bindung staatlicher Gewalt besonders bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz, dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Voraussetzungen und Folgen

Art. 19 Abs. 3 GG erfasst inländische juristische Personen, soweit das betreffende Grundrecht seinem Wesen nach anwendbar ist

Beispiel

Eine GmbH beruft sich gegen eine staatliche Maßnahme auf Eigentumsschutz

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er konkretisiert Grundrechtsschutz, gerichtliche Kontrolle oder die rechtlichen Wirkungen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Personalisierte Verhältniswahl

    Personalisierte Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, das die proportionale Sitzverteilung nach Parteistimmen mit einer personenbezogenen Wahl in Wahlkreisen verbindet. Bei der Bundestagswahl entscheidet grundsätzlich die Zweitstimme über die Zahl der Sitze einer Partei, während die Erststimme bestimmte Wahlkreisbewerber priorisiert. Seit der Reform zur Bundestagswahl 2025 erhalten erfolgreiche Parteibewerber einen Wahlkreissitz nur, soweit dieser durch Zweitstimmen gedeckt…

  • Gegenzeichnung

    Gegenzeichnung bezeichnet die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Mitunterzeichnung bestimmter Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten durch ein Mitglied der Bundesregierung. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und…

  • Systemgerechtigkeit

    Systemgerechtigkeit bezeichnet die Anforderung, dass gesetzliche Einzelregelungen mit den tragenden Grundentscheidungen des jeweiligen Regelungssystems vereinbar bleiben. Widersprüche und Ausnahmen können gleichheitsrechtlich problematisch sein, wenn sie vergleichbare Fälle ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln. Die Verfassung verpflichtet den Gesetzgeber jedoch nicht, ein einmal gewähltes System unverändert beizubehalten. Er darf es neu ordnen, muss den Systemwechsel aber nachvollziehbar,…

  • | | |

    Ne bis in idem

    Ne bis in idem bedeutet, dass niemand wegen derselben Tat nach rechtskräftigem strafgerichtlichem Abschluss erneut verfolgt oder bestraft werden darf. Art. 103 Abs. 3 GG gewährleistet diesen Strafklageverbrauch als grundrechtsgleiches Recht für Entscheidungen deutscher Gerichte aufgrund der allgemeinen Strafgesetze. Entscheidend ist nicht allein derselbe Straftatbestand, sondern die Identität des geschichtlichen Vorgangs. Im grenzüberschreitenden europäischen Rechtsraum…

  • Kunstfreiheit

    Kunstfreiheit bezeichnet das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht, Kunst zu schaffen, darzustellen und zu verbreiten. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des…

  • |

    Werturteil

    Werturteil ist eine Äußerung, die durch persönliche Einschätzung, Stellungnahme oder Dafürhalten geprägt wird und nicht unmittelbar als wahr oder falsch bewiesen werden kann. Werturteile fallen grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, auch wenn sie scharf, polemisch oder verletzend formuliert sind. Ihre Zulässigkeit hängt jedoch vom Kontext und der Abwägung mit Persönlichkeitsrecht und Ehrschutz ab. Rechtliche…