Recht am eigenen Bild
Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild schützt die Befugnis einer abgebildeten Person, grundsätzlich selbst über die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung ihres Bildnisses zu entscheiden. Ausgangspunkt sind die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes. Eine Veröffentlichung setzt regelmäßig eine Einwilligung voraus, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Zusätzlich sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht und die berechtigten Informationsinteressen…