Urheberrecht

  • Recht am eigenen Bild

    Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild schützt die Befugnis einer abgebildeten Person, grundsätzlich selbst über die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung ihres Bildnisses zu entscheiden. Ausgangspunkt sind die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes. Eine Veröffentlichung setzt regelmäßig eine Einwilligung voraus, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Zusätzlich sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht und die berechtigten Informationsinteressen…

  • Verbreitungsrecht

    Verbreitungsrecht Das Verbreitungsrecht ist das ausschließliche Recht, Originale oder körperliche Vervielfältigungsstücke eines Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. Es betrifft insbesondere Verkauf, Vermietung oder sonstige Weitergabe körperlicher Exemplare. Wurde ein Exemplar mit Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft, kann das Verbreitungsrecht daran grundsätzlich erschöpft sein. Digitale Übertragungen werden regelmäßig von anderen Rechten erfasst….

  • Bildnisrecht

    Bildnisrecht Das Bildnisrecht ist der rechtliche Schutz einer erkennbar abgebildeten Person gegen unbefugte Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung ihres Bildnisses. Entscheidend ist, ob die Person anhand äußerer Merkmale oder begleitender Umstände identifiziert werden kann. Ausnahmen können etwa für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte gelten, unterliegen aber einer Interessenabwägung und dem Schutz der Privatsphäre. Rechtliche Einordnung…

  • Recht der öffentlichen Wiedergabe

    Recht der öffentlichen Wiedergabe Das Recht der öffentlichen Wiedergabe erlaubt dem Urheber zu bestimmen, ob und wie sein Werk für eine Mehrzahl von Personen öffentlich wahrnehmbar gemacht wird. Dazu gehören insbesondere Aufführung, Vorführung, Sendung und öffentliche Zugänglichmachung im Internet. Öffentlich ist eine Wiedergabe regelmäßig, wenn sie sich an Personen richtet, die nicht durch persönliche Beziehungen…