Zitatrecht
Zitatrecht Das Zitatrecht erlaubt die Übernahme fremder, bereits veröffentlichter Werke oder Werkteile ohne Zustimmung, wenn die Nutzung einem anerkannten Zitatzweck dient. Das Zitat muss eine inhaltliche Beleg-, Erörterungs- oder Auseinandersetzungsfunktion erfüllen und im Umfang durch diesen Zweck gerechtfertigt sein. Außerdem sind Quelle und Urheber grundsätzlich anzugeben. Eine bloße Ausschmückung des eigenen Beitrags reicht nicht aus….