Urheberrecht

  • Zitatrecht

    Zitatrecht Das Zitatrecht erlaubt die Übernahme fremder, bereits veröffentlichter Werke oder Werkteile ohne Zustimmung, wenn die Nutzung einem anerkannten Zitatzweck dient. Das Zitat muss eine inhaltliche Beleg-, Erörterungs- oder Auseinandersetzungsfunktion erfüllen und im Umfang durch diesen Zweck gerechtfertigt sein. Außerdem sind Quelle und Urheber grundsätzlich anzugeben. Eine bloße Ausschmückung des eigenen Beitrags reicht nicht aus….

  • Panoramafreiheit

    Panoramafreiheit Die Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei, Grafik, Fotografie oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Erfasst werden etwa dauerhaft aufgestellte Kunstwerke und sichtbare Gebäudefassaden. Aufnahmen von nicht allgemein zugänglichen Standpunkten und vorübergehenden Installationen können außerhalb der Schranke liegen. Rechtliche…

  • Nutzungsrecht

    Nutzungsrecht Ein Nutzungsrecht ist die vom Urheber eingeräumte Befugnis, ein Werk auf bestimmte Arten zu nutzen. Es kann räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt sowie einfach oder ausschließlich ausgestaltet werden. Umfang und Zweck ergeben sich vorrangig aus der Vereinbarung; bei Unklarheiten ist der Vertragszweck bedeutsam. Das Urheberrecht selbst bleibt grundsätzlich beim Urheber, während der Vertragspartner nur…

  • Einfaches Nutzungsrecht

    Einfaches Nutzungsrecht Ein einfaches Nutzungsrecht berechtigt seinen Inhaber, ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf die vereinbarte Weise zu nutzen, ohne andere Nutzungsberechtigte auszuschließen. Der Urheber kann dasselbe Nutzungsrecht daher grundsätzlich weiteren Personen einräumen und das Werk auch selbst nutzen. Reichweite, Dauer, Gebiet und Nutzungsarten bestimmen sich nach dem Vertrag. Fehlt eine eindeutige Regelung, ist der Vertragszweck…

  • Schöpfungshöhe

    Schöpfungshöhe Schöpfungshöhe bezeichnet das erforderliche Maß an Individualität, das eine Gestaltung erreichen muss, um als Werk urheberrechtlich geschützt zu sein. Entscheidend ist, ob eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt und sich die Gestaltung vom rein Handwerklichen oder Alltäglichen abhebt. Die Anforderungen dürfen nicht überzogen werden; auch kleine Münze kann geschützt sein. Maßstab und Spielraum hängen von…

  • Urheberpersönlichkeitsrecht

    Urheberpersönlichkeitsrecht Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt die persönliche und geistige Beziehung des Urhebers zu seinem Werk. Dazu gehören insbesondere das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und der Schutz vor Entstellung oder anderer Beeinträchtigung des Werkes. Diese Rechte sind grundsätzlich nicht übertragbar. Der Urheber kann jedoch Vereinbarungen über ihre Ausübung treffen und gegen Verletzungen Unterlassungs- oder…

  • Gemeinfreiheit

    Gemeinfreiheit Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk keinem urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrecht mehr unterliegt und grundsätzlich von jedermann ohne Zustimmung genutzt werden darf. Das ist insbesondere nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist der Fall. Gemeinfrei sind außerdem bloße Ideen, Tatsachen und Gestaltungen, die keine urheberrechtliche Werkqualität erreichen. Andere Rechte, etwa Persönlichkeits- oder Markenrechte, können dennoch zu beachten sein. Rechtliche…

  • Verwertungsrecht

    Verwertungsrecht Ein Verwertungsrecht gibt dem Urheber die ausschließliche Befugnis, sein Werk auf bestimmte Weise wirtschaftlich zu nutzen. Zu den Verwertungsrechten zählen etwa das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Der Urheber kann anderen Nutzungsrechte einräumen. Gesetzliche Schranken können bestimmte Nutzungen auch ohne Zustimmung erlauben, häufig verbunden mit einem Vergütungsanspruch. Rechtliche Einordnung Die…

  • Leistungsschutzrecht

    Leistungsschutzrecht Ein Leistungsschutzrecht schützt bestimmte Leistungen, die nicht selbst als persönliche geistige Schöpfung gelten müssen, aber mit der Vermittlung oder Herstellung kultureller Inhalte verbunden sind. Geschützt werden etwa ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen und Presseverleger. Inhalt und Schutzdauer unterscheiden sich je nach Leistung. Leistungsschutzrechte bestehen neben einem möglichen Urheberrecht am zugrunde liegenden Werk. Rechtliche Einordnung Die…

  • Vervielfältigungsrecht

    Vervielfältigungsrecht Das Vervielfältigungsrecht ist das ausschließliche Recht des Urhebers, Vervielfältigungsstücke seines Werkes herzustellen. Erfasst werden dauerhafte und vorübergehende Kopien unabhängig vom verwendeten Verfahren und von ihrer Anzahl. Dazu können Ausdrucke, digitale Kopien, Downloads oder Speicherungen gehören. Eine Vervielfältigung ist ohne Zustimmung nur zulässig, wenn eine gesetzliche Schranke eingreift, etwa unter bestimmten Voraussetzungen die Privatkopie. Rechtliche…