Verbreitungsrecht
Verbreitungsrecht Das Verbreitungsrecht ist das ausschließliche Recht, Originale oder körperliche Vervielfältigungsstücke eines Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. Es betrifft insbesondere Verkauf, Vermietung oder sonstige Weitergabe körperlicher Exemplare. Wurde ein Exemplar mit Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft, kann das Verbreitungsrecht daran grundsätzlich erschöpft sein. Digitale Übertragungen werden regelmäßig von anderen Rechten erfasst.
Rechtliche Einordnung
Die Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus dem Urheberrechtsgesetz. Maßgeblich sind die konkrete Werkart, die beabsichtigte Nutzung, bestehende Nutzungsrechte und mögliche gesetzliche Schranken.
Beispiel
Nach dem rechtmäßigen Verkauf eines Buches darf dieses Exemplar grundsätzlich weiterverkauft werden.
Häufige Fragen
Entsteht der Schutz automatisch?
Urheberrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung eines geschützten Werkes; eine Registrierung ist regelmäßig nicht erforderlich.
Welche Ansprüche bestehen bei einer Verletzung?
Je nach Fall kommen insbesondere Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Urheberrecht, Werk im Urheberrecht und Nutzungsrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.