Versicherungsrecht

  • Gebäudeversicherung

    Die Gebäudeversicherung schützt ein Gebäude und regelmäßig fest mit ihm verbundene Bestandteile gegen vertraglich bestimmte Gefahren. Übliche Grundgefahren sind Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel; Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdbeben müssen häufig zusätzlich vereinbart werden. Der konkrete Schutz richtet sich nach Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Gebäudebeschreibung, Versicherungssumme beziehungsweise vereinbartem Bewertungsmodell und wirksamen Risikoausschlüssen. Rechtliche Bedeutung Versichert ist…

  • Versicherer

    Versicherer ist das Unternehmen, das aufgrund eines Versicherungsvertrags ein bestimmtes Risiko übernimmt und beim Eintritt des versicherten Ereignisses die vereinbarte Leistung schuldet. Für diese Risikoübernahme erhält es die Versicherungsprämie. Versicherer benötigen grundsätzlich eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis und unterliegen staatlicher Finanzaufsicht. Im Vertragsverhältnis treffen sie insbesondere Beratungs-, Informations-, Dokumentations- und Leistungspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Rechtliche Bedeutung Der…

  • Hausratversicherung

    Die Hausratversicherung schützt die beweglichen Sachen eines Haushalts gegen vertraglich vereinbarte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zum Hausrat gehören Gegenstände, die der Haushaltsführung, Nutzung oder dem Verbrauch dienen. Entschädigt wird regelmäßig der Wiederbeschaffungswert, begrenzt durch Versicherungssumme, Entschädigungsgrenzen und Bedingungen. Elementar- oder Fahrraddiebstahlschutz kann gesondert vereinbart werden. Rechtliche Bedeutung Anders als die Gebäudeversicherung…

  • Versicherungsleistung

    Die Versicherungsleistung ist das, was der Versicherer bei Eintritt eines gedeckten Versicherungsfalls nach dem Vertrag schuldet. Sie kann in einer Geldzahlung, Freistellung von Haftpflichtansprüchen, Kostenübernahme, Rente, Reparatur oder sonstigen vereinbarten Hilfe bestehen. Art und Höhe ergeben sich aus Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsschein und Bedingungen. Versicherungssumme, Selbstbehalt, Ausschlüsse und Obliegenheitsverletzungen können die Leistung begrenzen. Rechtliche Bedeutung Der Leistungsanspruch…

  • Leistungsfreiheit des Versicherers

    Leistungsfreiheit des Versicherers bedeutet, dass der Versicherer trotz Eintritts eines Versicherungsfalls ganz oder teilweise nicht leisten muss. Sie kann sich insbesondere aus vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls, einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung, Prämienverzug oder einer erheblichen Gefahrerhöhung ergeben. Die Voraussetzungen sind gesetzlich streng geregelt. Häufig hängt die Rechtsfolge von Verschuldensgrad, Ursächlichkeit, ordnungsgemäßer Belehrung und vertraglicher Vereinbarung ab. Rechtliche…