Integritätsinteresse
Integritätsinteresse bezeichnet das besondere Interesse eines Geschädigten daran, seine vertraute beschädigte Sache zu erhalten und weiter zu nutzen, statt sie durch eine wirtschaftlich gleichwertige Sache zu ersetzen. Im Verkehrsunfallrecht rechtfertigt dieses Interesse unter engen Voraussetzungen eine Reparatur, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Es wird regelmäßig durch eine fachgerechte Reparatur und eine anschließende angemessene Weiternutzung des…