Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, bei der der Versicherer bei Tod der versicherten Person oder bei Erreichen eines vereinbarten Zeitpunkts die festgelegte Leistung erbringt. Je nach Vertragsform dient sie der Hinterbliebenenversorgung, Altersvorsorge oder reinen Risikoabsicherung. Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter können verschiedene Personen sein. Maßgeblich sind Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsschein und die vereinbarten Bedingungen. Rechtliche Bedeutung Zu…