Versicherungsrecht

  • Lebensversicherung

    Die Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, bei der der Versicherer bei Tod der versicherten Person oder bei Erreichen eines vereinbarten Zeitpunkts die festgelegte Leistung erbringt. Je nach Vertragsform dient sie der Hinterbliebenenversorgung, Altersvorsorge oder reinen Risikoabsicherung. Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter können verschiedene Personen sein. Maßgeblich sind Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsschein und die vereinbarten Bedingungen. Rechtliche Bedeutung Zu…

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    Versicherungsvertrag

    Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie ein bestimmtes Risiko übernimmt und bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls die zugesagte Leistung erbringt. Vertragsparteien sind regelmäßig Versicherer und Versicherungsnehmer. Inhalt, Umfang und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Versicherungsschein, dem Antrag und den wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen. Rechtliche Bedeutung…

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Bei Eintritt der vertraglich definierten Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer regelmäßig eine vereinbarte Rente und befreit von weiteren Prämien. Maßgeblich sind die konkrete berufliche Tätigkeit, medizinische Einschränkungen und die Versicherungsbedingungen….

  • Unfallversicherung

    Die private Unfallversicherung gewährt vereinbarte Leistungen, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Typische Leistungen sind Invaliditätskapital, Unfallrente, Tagegeld oder Kostenersatz. Sie ist von der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterscheiden, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach sozialrechtlichen Vorschriften absichert. Rechtliche Bedeutung Der zentrale Versicherungsfall wird…

  • Gebäudeversicherung

    Die Gebäudeversicherung schützt ein Gebäude und regelmäßig fest mit ihm verbundene Bestandteile gegen vertraglich bestimmte Gefahren. Übliche Grundgefahren sind Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel; Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdbeben müssen häufig zusätzlich vereinbart werden. Der konkrete Schutz richtet sich nach Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Gebäudebeschreibung, Versicherungssumme beziehungsweise vereinbartem Bewertungsmodell und wirksamen Risikoausschlüssen. Rechtliche Bedeutung Versichert ist…

  • Versicherer

    Versicherer ist das Unternehmen, das aufgrund eines Versicherungsvertrags ein bestimmtes Risiko übernimmt und beim Eintritt des versicherten Ereignisses die vereinbarte Leistung schuldet. Für diese Risikoübernahme erhält es die Versicherungsprämie. Versicherer benötigen grundsätzlich eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis und unterliegen staatlicher Finanzaufsicht. Im Vertragsverhältnis treffen sie insbesondere Beratungs-, Informations-, Dokumentations- und Leistungspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Rechtliche Bedeutung Der…

  • Hausratversicherung

    Die Hausratversicherung schützt die beweglichen Sachen eines Haushalts gegen vertraglich vereinbarte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zum Hausrat gehören Gegenstände, die der Haushaltsführung, Nutzung oder dem Verbrauch dienen. Entschädigt wird regelmäßig der Wiederbeschaffungswert, begrenzt durch Versicherungssumme, Entschädigungsgrenzen und Bedingungen. Elementar- oder Fahrraddiebstahlschutz kann gesondert vereinbart werden. Rechtliche Bedeutung Anders als die Gebäudeversicherung…

  • Versicherungsleistung

    Die Versicherungsleistung ist das, was der Versicherer bei Eintritt eines gedeckten Versicherungsfalls nach dem Vertrag schuldet. Sie kann in einer Geldzahlung, Freistellung von Haftpflichtansprüchen, Kostenübernahme, Rente, Reparatur oder sonstigen vereinbarten Hilfe bestehen. Art und Höhe ergeben sich aus Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsschein und Bedingungen. Versicherungssumme, Selbstbehalt, Ausschlüsse und Obliegenheitsverletzungen können die Leistung begrenzen. Rechtliche Bedeutung Der Leistungsanspruch…

  • Leistungsfreiheit des Versicherers

    Leistungsfreiheit des Versicherers bedeutet, dass der Versicherer trotz Eintritts eines Versicherungsfalls ganz oder teilweise nicht leisten muss. Sie kann sich insbesondere aus vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls, einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung, Prämienverzug oder einer erheblichen Gefahrerhöhung ergeben. Die Voraussetzungen sind gesetzlich streng geregelt. Häufig hängt die Rechtsfolge von Verschuldensgrad, Ursächlichkeit, ordnungsgemäßer Belehrung und vertraglicher Vereinbarung ab. Rechtliche…

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    Versicherungsombudsmann

    Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und teilnehmenden privaten Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvermittlern. Das Verfahren bietet eine außergerichtliche, regelmäßig kostenfreie und vergleichsweise einfache Möglichkeit zur Überprüfung einer Entscheidung des Versicherers. Je nach Streitwert kann die Entscheidung für das Unternehmen bindend sein; der Verbraucher behält grundsätzlich die Möglichkeit, anschließend ein Gericht anzurufen. Rechtliche…