|

Konnexitätsprinzip

Konnexitätsprinzip bedeutet, dass die staatliche Ebene, die einer anderen Ebene neue Aufgaben überträgt oder bestehende Aufgaben erweitert, grundsätzlich auch die daraus entstehenden Kosten ausgleichen muss. Besonders bedeutsam ist der Grundsatz im Verhältnis zwischen Ländern und Kommunen. Die genaue Ausgestaltung folgt aus den jeweiligen Landesverfassungen. Das Prinzip schützt die kommunale Finanzhoheit, fördert transparente Aufgabenentscheidungen und verhindert, dass politische Programme ohne ausreichende Finanzierung auf Gemeinden und Landkreise verlagert werden.

Schutz der kommunalen Selbstverwaltung

Das Konnexitätsprinzip ergänzt die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzhoheit. Für Bayern sind die Landesverfassung und bayerisches-kommunalrecht.de einschlägig.

Beispiel

Verpflichtet ein Landesgesetz Gemeinden zu zusätzlicher Ganztagsbetreuung, muss nach Maßgabe der Landesverfassung ein angemessener finanzieller Ausgleich vorgesehen werden.

FAQ

Steht das Prinzip im Grundgesetz?

Ein allgemeines kommunales Konnexitätsgebot enthält das Grundgesetz nicht; maßgeblich sind vor allem Landesverfassungen.

Wer kann sich darauf berufen?

Regelmäßig Gemeinden und Gemeindeverbände.

Ist jeder Kostenanstieg auszugleichen?

Nein. Voraussetzungen und Umfang richten sich nach der jeweiligen Verfassungsnorm.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Bundesratspräsident

    Bundesratspräsident ist der für ein Jahr gewählte Vorsitzende des Bundesrates. Er beruft den Bundesrat ein, leitet seine Sitzungen und vertritt das Verfassungsorgan nach außen. Die Präsidentschaft wechselt nach einer politisch vereinbarten Reihenfolge zwischen den Regierungschefs der Länder. Ist der Bundespräsident verhindert oder endet sein Amt vorzeitig, nimmt der Bundesratspräsident dessen Befugnisse übergangsweise wahr. Dadurch wird…

  • Präsidentenanklage

    Präsidentenanklage bezeichnet ein Verfahren gegen den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines Bundesgesetzes. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit…

  • Ewigkeitsklausel

    Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG entzieht bestimmte Grundentscheidungen des Grundgesetzes jeder Verfassungsänderung. Geschützt sind die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung sowie die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze. Auch verfassungsändernde Zweidrittelmehrheiten dürfen diesen unveränderlichen Kern der Verfassungsordnung nicht antasten. Geschützte Grundsätze…

  • Sondervotum

    Sondervotum bezeichnet die veröffentlichte abweichende Meinung eines Richters zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung, Grundrechtsschutz…

  • |

    Sitzverteilungsverfahren

    Ein Sitzverteilungsverfahren ist die mathematische Methode, mit der gültige Wählerstimmen in Parlamentssitze umgerechnet werden. Es bestimmt, wie viele Mandate Parteien oder Listen entsprechend ihrem Stimmenanteil erhalten und wie Rundungsreste behandelt werden. Das Verfahren muss gesetzlich festgelegt, nachvollziehbar und mit der Gleichheit der Wahl vereinbar sein. Bei Bundestagswahlen wird für die proportionale Zuteilung das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers…

  • Kommunalverfassungsbeschwerde

    Kommunalverfassungsbeschwerde bezeichnet ein verfassungsgerichtliches Verfahren, mit dem Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Verletzung ihrer Selbstverwaltungsgarantie rügen. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit…