Konnexitätsprinzip
Konnexitätsprinzip bedeutet, dass die staatliche Ebene, die einer anderen Ebene neue Aufgaben überträgt oder bestehende Aufgaben erweitert, grundsätzlich auch die daraus entstehenden Kosten ausgleichen muss. Besonders bedeutsam ist der Grundsatz im Verhältnis zwischen Ländern und Kommunen. Die genaue Ausgestaltung folgt aus den jeweiligen Landesverfassungen. Das Prinzip schützt die kommunale Finanzhoheit, fördert transparente Aufgabenentscheidungen und verhindert, dass politische Programme ohne ausreichende Finanzierung auf Gemeinden und Landkreise verlagert werden.
Schutz der kommunalen Selbstverwaltung
Das Konnexitätsprinzip ergänzt die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzhoheit. Für Bayern sind die Landesverfassung und bayerisches-kommunalrecht.de einschlägig.
Beispiel
Verpflichtet ein Landesgesetz Gemeinden zu zusätzlicher Ganztagsbetreuung, muss nach Maßgabe der Landesverfassung ein angemessener finanzieller Ausgleich vorgesehen werden.
FAQ
Steht das Prinzip im Grundgesetz?
Ein allgemeines kommunales Konnexitätsgebot enthält das Grundgesetz nicht; maßgeblich sind vor allem Landesverfassungen.
Wer kann sich darauf berufen?
Regelmäßig Gemeinden und Gemeindeverbände.
Ist jeder Kostenanstieg auszugleichen?
Nein. Voraussetzungen und Umfang richten sich nach der jeweiligen Verfassungsnorm.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.