Kommunale Selbstverwaltung

Die kommunale Selbstverwaltung ist das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln. Sie ist in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes und zusätzlich in den Landesverfassungen geschützt. Die Garantie umfasst einen eigenen Aufgabenbereich und organisatorische, personelle, finanzielle, planerische und rechtsetzende Befugnisse. Gesetzliche Eingriffe sind möglich, dürfen den geschützten Kern kommunaler Eigenverantwortung aber nicht aushöhlen.

Träger und Gegenstand

Träger sind vor allem Gemeinden; Gemeindeverbände besitzen einen gesetzlich geprägten Schutz. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft wurzeln im Zusammenleben vor Ort.

Gewährleistungsbereiche

Zur Selbstverwaltung gehören insbesondere Organisations-, Personal-, Finanz-, Planungs- und Satzungshoheit. Informationen bietet bayerisches-kommunalrecht.de.

Rechtsschutz

Gemeinden können sich gegen Verletzungen der Garantie gerichtlich wehren, unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde.

Beispiel

Eine Gemeinde entscheidet im Rahmen des Bauplanungsrechts eigenverantwortlich über die städtebauliche Entwicklung ihres Gebiets.

Häufige Fragen

Dürfen Gemeinden unabhängig vom Gesetz handeln?

Nein. Selbstverwaltung besteht nur im Rahmen der Gesetze.

Ist sie ein Grundrecht?

Sie ist eine institutionelle Garantie zugunsten kommunaler Körperschaften, kein Grundrecht des Bürgers.

Verwandte Begriffe

Homogenitätsprinzip, Bundesstaatsprinzip, Satzung, Kommunalverfassungsbeschwerde

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | | | |

    Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

    Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis ist die ungeschriebene Voraussetzung, dass ein gerichtliches Verfahren für den Kläger oder Antragsteller einen rechtlich anerkennenswerten Nutzen haben kann und kein einfacherer, schnellerer oder zumutbarer Weg zum Ziel besteht. Es verhindert unnötige oder missbräuchliche Inanspruchnahme der Gerichte. Im Verwaltungsprozess fehlt es etwa, wenn das begehrte Ergebnis außerhalb des Prozesses bereits sicher erreicht werden…

  • |

    Wahlrechtsgrundsätze

    Wahlrechtsgrundsätze sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen, nach denen demokratische Wahlen durchgeführt werden müssen. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG verlangt für Bundestagswahlen eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl. Hinzu tritt nach der Rechtsprechung grundsätzlich die Öffentlichkeit der Wahl. Die Grundsätze sichern demokratische Legitimation, individuelle Wahlfreiheit und nachvollziehbare Ergebnisse; Einschränkungen bedürfen eines besonders gewichtigen…

  • Präsidentenanklage

    Präsidentenanklage bezeichnet ein Verfahren gegen den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines Bundesgesetzes. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit…

  • Zensurverbot

    Zensurverbot bezeichnet das Verbot staatlicher Vorabkontrolle, von deren Ergebnis die Veröffentlichung einer Meinung oder eines Medieninhalts abhängig gemacht wird. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz…

  • | | |

    Finanzverfassung

    Die Finanzverfassung ist die Gesamtheit der grundgesetzlichen Regeln über Einnahmen, Ausgaben und Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern. Ihr Kern steht in Art. 104a bis 115 GG. Sie verteilt Ausgabenverantwortung, Steuer-Gesetzgebungskompetenzen, Ertragshoheit und Verwaltungskompetenzen, ordnet den Finanzausgleich und begrenzt Kreditaufnahme. Ziel ist eine funktionsfähige, eigenverantwortliche und zugleich solidarische bundesstaatliche Finanzordnung. Kommunen werden insbesondere über die Länder…

  • Resozialisierungsgebot

    Resozialisierungsgebot bezeichnet den verfassungsrechtlichen Auftrag, Straftätern eine realistische Rückkehr in ein straffreies Leben zu ermöglichen. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff…