Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der die rechtlich verselbstständigte Organisation und das Gesellschaftskapital im Vordergrund stehen. Typische Kapitalgesellschaften sind GmbH, Unternehmergesellschaft und Aktiengesellschaft. Sie sind juristische Personen, besitzen eigenes Vermögen und haften grundsätzlich selbst für ihre Verbindlichkeiten. Die Gesellschafter haften regelmäßig nicht persönlich, müssen aber die übernommenen Einlagen leisten.
Rechtliche Bedeutung
Je nach Rechtsform gelten insbesondere GmbH-Gesetz oder Aktiengesetz. Die Gesellschaft entsteht als solche regelmäßig erst mit Eintragung in das Handelsregister. Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, Organe und Publizität sind gesetzlich strukturiert.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Kapitalgesellschaften handeln durch Organe, etwa Geschäftsführer oder Vorstand. Vom Gesellschafterbestand unabhängige Rechtspersönlichkeit erleichtert Anteilsübertragungen und Fortbestand. Haftungsdurchgriff bleibt eine seltene Ausnahme.
Beispiel
Eine GmbH schließt einen Mietvertrag. Vertragspartner und Schuldner ist die GmbH; ihre Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen.
Häufige Fragen
Ist jede Kapitalgesellschaft Kaufmann?
GmbH und AG gelten kraft Rechtsform als Handelsgesellschaften und damit als Kaufleute.
Gibt es persönliche Haftung?
Ausnahmsweise, etwa wegen eigener Pflichtverletzungen, besonderer Garantien oder in gesetzlich anerkannten Durchgriffsfällen.
Verwandte Begriffe
Personengesellschaft, GmbH, Aktiengesellschaft, Haftungsbeschränkung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.