Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung bezeichnet eine Lebensversicherung, die bei Tod der versicherten Person während der vereinbarten Laufzeit die festgelegte Summe an den Bezugsberechtigten zahlt. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall. Maßgeblich bleiben dabei das Versicherungsvertragsgesetz und die wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Voraussetzungen und Folgen

Sie dient der reinen Hinterbliebenenabsicherung und bildet regelmäßig kein zur Auszahlung bestimmtes Sparvermögen

Beispiel

Ein Kreditnehmer sichert seine Familie und die Finanzierung für den Fall seines frühen Todes ab

Häufige Fragen

Welche Regelungen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?

Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.

Verwandte Begriffe

Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Obliegenheit im Versicherungsrecht

    Eine Obliegenheit im Versicherungsrecht ist eine Verhaltensanforderung, deren Erfüllung der Versicherer regelmäßig nicht unmittelbar einklagen kann, deren Verletzung aber Nachteile für den Versicherungsschutz auslösen kann. Obliegenheiten bestehen vor, während und nach dem Versicherungsfall. Typische Beispiele sind die Anzeige gefahrerheblicher Umstände, die unverzügliche Schadenmeldung, Auskunftspflichten sowie Maßnahmen zur Schadenminderung und Sicherung von Beweisen. Rechtliche Bedeutung Obliegenheiten…

  • Kündigung des Versicherungsvertrags

    Kündigung des Versicherungsvertrags bezeichnet die einseitige Erklärung, durch die ein Versicherungsvertrag für die Zukunft beendet wird. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach…

  • Versicherungsvermittler

    Versicherungsvermittler bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, das Versicherungsverträge vertreibt, vermittelt oder bei deren Abschluss mitwirkt. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach…

  • |

    Versicherungsvertrag

    Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie ein bestimmtes Risiko übernimmt und bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls die zugesagte Leistung erbringt. Vertragsparteien sind regelmäßig Versicherer und Versicherungsnehmer. Inhalt, Umfang und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Versicherungsschein, dem Antrag und den wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen. Rechtliche Bedeutung…

  • Rechtsschutzversicherung

    Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Dazu können Rechtsanwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Vollstreckungskosten gehören. Versichert sind nur die ausgewählten Rechtsbereiche, etwa Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Miet- oder Immobilienrechtsschutz. Wartezeiten, Selbstbeteiligungen, Risikoausschlüsse und die zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalls bestimmen, ob für einen konkreten Streit Deckung besteht. Rechtliche Bedeutung Die Rechtsschutzversicherung finanziert…

  • Mehrfachversicherung

    Mehrfachversicherung bezeichnet die gleichzeitige Versicherung desselben Interesses gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und…