Zivilrecht

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    Weltraumhaftung

    Weltraumhaftung bezeichnet die völkerrechtliche Einstandspflicht eines Startstaats für Schäden, die ein Weltraumobjekt verursacht. Das Weltraumhaftungsübereinkommen von 1972 unterscheidet eine grundsätzlich verschuldensunabhängige Haftung für Schäden auf der Erdoberfläche oder an Luftfahrzeugen im Flug von einer Verschuldenshaftung für Schäden an fremden Weltraumobjekten außerhalb der Erdoberfläche. Startstaat kann auch ein Staat sein, der einen Start veranlasst oder dessen…

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    Aktivlegitimation

    Aktivlegitimation bezeichnet die materielle Berechtigung des Klägers, den geltend gemachten Anspruch als dessen Inhaber zu verlangen. Im Zivilprozess gehört sie grundsätzlich zur Begründetheit der Klage. Fehlt sie, ist der Anspruch gegen den Beklagten dem Kläger nicht zuzusprechen. Davon zu unterscheiden sind Parteifähigkeit und Prozessführungsbefugnis, die prozessuale Voraussetzungen betreffen. Ein Kläger kann aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter…

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    Lex Aquilia

    Die Lex Aquilia ist ein römisches Gesetz über bestimmte rechtswidrige Vermögensschädigungen und ein wichtiger Ausgangspunkt der Entwicklung des Deliktsrechts. Ihre überlieferten Regelungen betreffen insbesondere die Tötung fremder Sklaven oder bestimmter Nutztiere sowie Beschädigungen anderer Sachen. Die römischen Juristen erweitern und präzisieren den Anwendungsbereich durch Auslegung und ergänzende Klagen. Maßgeblich werden Fragen von Rechtswidrigkeit, Verschulden und…

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    Passivlegitimation

    Passivlegitimation bezeichnet die materielle Stellung des Beklagten als Schuldner des geltend gemachten Anspruchs. Sie beantwortet die Frage, ob sich die begehrte Rechtsfolge nach dem einschlägigen Recht gerade gegen ihn richtet. Im Zivilprozess gehört diese Prüfung grundsätzlich zur Begründetheit der Klage. Wird eine Person verklagt, die die behauptete Verpflichtung nicht trifft, ist die Klage insoweit unbegründet….

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    Saldotheorie

    Die Saldotheorie ist ein von der Rechtsprechung entwickeltes Modell zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge. Sie verknüpft die Rückgewähr von Leistung und Gegenleistung, indem die empfangenen Vorteile bei der Bestimmung des Bereicherungsanspruchs berücksichtigt werden. Damit soll verhindert werden, dass ein Vertragspartner seine Leistung vollständig zurückfordert, obwohl er die empfangene Gegenleistung nicht mehr herausgeben kann. Die…

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    Zweikondiktionenlehre

    Die Zweikondiktionenlehre betrachtet die Rückabwicklung eines unwirksamen gegenseitigen Vertrags grundsätzlich als zwei selbständige bereicherungsrechtliche Ansprüche. Jeder Vertragspartner verlangt die von ihm erbrachte Leistung zurück; Umfang und Einwendungen werden zunächst für jeden Anspruch gesondert geprüft. Anders als bei der Saldotheorie wird die Gegenleistung nicht automatisch als Abzugsposten des eigenen Anspruchs behandelt. Modifizierte Ansätze verbinden diese Ausgangsregel…

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    Anweisungsfälle

    Anweisungsfälle sind bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse, in denen ein Beteiligter einen anderen veranlasst, einem Dritten einen Vermögensvorteil zuzuwenden. Der Ausgleich rechtsgrundloser Leistungen erfolgt grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Leistungsbeziehungen, also im Deckungsverhältnis und im Valutaverhältnis. Die tatsächliche Übertragung vom Angewiesenen an den Empfänger bildet das Vollzugsverhältnis. Entscheidend sind die wirksame und zurechenbare Anweisung sowie die aus Sicht der…

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    Rückgriffskondiktion

    Die Rückgriffskondiktion ist eine Fallgruppe der Nichtleistungskondiktion, bei der ein Beteiligter durch die Tilgung einer fremden Verbindlichkeit den Schuldner ohne Rechtsgrund entlastet. Der Bereicherungsvorteil liegt in der Befreiung von der Schuld. Der Leistende kann unter den maßgeblichen Voraussetzungen Ausgleich vom befreiten Schuldner verlangen. Vorrangige Regeln, insbesondere ein gesetzlicher Forderungsübergang, der Gesamtschuldnerausgleich, ein Auftrag oder die…

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    Gleichbehandlung von Ehegatten

    Gleichbehandlung von Ehegatten bezeichnet im europäischen Menschenrechtsschutz die Garantie gleicher privatrechtlicher Rechte und Pflichten der Ehepartner bei Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung. Artikel 5 des siebten Zusatzprotokolls zur EMRK erfasst auch ihre Beziehungen zu den gemeinsamen Kindern. Er erlaubt notwendige Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls. Die Garantie bindet die Vertragsstaaten dieses Protokolls….

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    Leistung an Minderjährige

    Eine Leistung an Minderjährige ist die Erbringung einer geschuldeten Leistung gegenüber einem noch nicht volljährigen Gläubiger. Bei einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen bewirkt die Übergabe grundsätzlich nicht ohne die erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters das Erlöschen der Forderung. Der Verlust des Anspruchs ist ein rechtlicher Nachteil. Davon zu unterscheiden ist der möglicherweise lediglich rechtlich vorteilhafte Erwerb…