Weltraumhaftung
Weltraumhaftung bezeichnet die völkerrechtliche Einstandspflicht eines Startstaats für Schäden, die ein Weltraumobjekt verursacht. Das Weltraumhaftungsübereinkommen von 1972 unterscheidet eine grundsätzlich verschuldensunabhängige Haftung für Schäden auf der Erdoberfläche oder an Luftfahrzeugen im Flug von einer Verschuldenshaftung für Schäden an fremden Weltraumobjekten außerhalb der Erdoberfläche. Startstaat kann auch ein Staat sein, der einen Start veranlasst oder dessen…