Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Dazu können Rechtsanwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Vollstreckungskosten gehören. Versichert sind nur die ausgewählten Rechtsbereiche, etwa Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Miet- oder Immobilienrechtsschutz. Wartezeiten, Selbstbeteiligungen, Risikoausschlüsse und die zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalls bestimmen, ob für einen konkreten Streit Deckung besteht.

Rechtliche Bedeutung

Die Rechtsschutzversicherung finanziert die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, garantiert aber keinen Prozesserfolg. Der Versicherer erteilt nach Prüfung eine Deckungszusage und kann die Leistung nur auf gesetzlicher oder vertraglich wirksamer Grundlage verweigern.

Voraussetzungen und Folgen

Maßgeblich sind versicherte Eigenschaft, Rechtsgebiet, Vertragsbeginn und Zeitpunkt des behaupteten Rechtsverstoßes. Vorsätzliche Straftaten, bestimmte Bau-, Kapitalanlage- oder familienrechtliche Streitigkeiten können ausgeschlossen oder beschränkt sein. Bei Meinungsverschiedenheiten über Erfolgsaussichten sehen Bedingungen häufig ein Schiedsgutachter- oder Stichentscheidverfahren vor.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer erhält eine Kündigung und besitzt Arbeitsrechtsschutz ohne laufende Wartezeit. Nach Deckungsanfrage übernimmt der Versicherer die versicherten Kosten des Kündigungsschutzverfahrens.

Häufige Fragen

Kann der Versicherer den Rechtsanwalt bestimmen?

Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich freie Rechtsanwaltswahl; vertragliche Servicemodelle dürfen dieses Recht nicht unzulässig beschränken.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung jeden Rechtsstreit?

Nein. Der Streit muss sachlich, zeitlich und persönlich vom Vertrag erfasst sein und darf keinem wirksamen Ausschluss unterliegen.

Verwandte Begriffe

Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, Deckungsklage

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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