Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung bezeichnet den vertraglich vereinbarten Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall. Maßgeblich bleiben dabei das Versicherungsvertragsgesetz und die wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Voraussetzungen und Folgen
Sie kann als fester Betrag oder prozentual ausgestaltet sein und vermindert die Leistung des Versicherers im jeweiligen Versicherungsfall
Beispiel
Bei 500 Euro Selbstbeteiligung und 2.000 Euro Schaden zahlt der Versicherer grundsätzlich 1.500 Euro
Häufige Fragen
Welche Regelungen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?
Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.
Verwandte Begriffe
Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.