Deckungszusage

Deckungszusage bezeichnet die Erklärung eines Versicherers, für einen bestimmten Versicherungsfall Versicherungsschutz zu gewähren oder Kosten zu übernehmen. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall. Maßgeblich bleiben dabei das Versicherungsvertragsgesetz und die wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Voraussetzungen und Folgen

Inhalt und Reichweite richten sich nach Wortlaut, Versicherungsvertrag und erkennbaren Vorbehalten; besonders häufig ist sie in der Rechtsschutzversicherung

Beispiel

Der Rechtsschutzversicherer bestätigt schriftlich die Übernahme der Kosten eines konkret bezeichneten Gerichtsverfahrens

Häufige Fragen

Welche Regelungen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?

Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.

Verwandte Begriffe

Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge