Versicherungsmakler
Versicherungsmakler bezeichnet einen rechtlich selbstständigen Vermittler, der grundsätzlich im Interesse des Kunden geeigneten Versicherungsschutz beschaffen und betreuen soll. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall. Maßgeblich bleiben dabei das Versicherungsvertragsgesetz und die wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Voraussetzungen und Folgen
Seine Pflichten ergeben sich aus Maklervertrag, Gewerberecht und VVG; Auswahl und Beratung müssen regelmäßig eine hinreichende Marktgrundlage haben
Beispiel
Ein Makler übersieht trotz klaren Kundenwunsches eine wesentliche Deckungslücke
Häufige Fragen
Welche Regelungen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?
Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.
Verwandte Begriffe
Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.