Streitbare Demokratie
Streitbare Demokratie bezeichnet das Verfassungsprinzip, nach dem sich die demokratische Ordnung mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen ihre Beseitigung verteidigen darf. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Neutralität, demokratischen Wettbewerb und staatliche Verfassungsidentität.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz, ergänzenden Gesetzen und der Verfassungsrechtsprechung.
Voraussetzungen und Folgen
Instrumente sind insbesondere Parteiverbot, Vereinigungsverbot, Grundrechtsverwirkung und Verfassungsschutz
Beispiel
Eine Partei wird wegen aggressiv-kämpferischer Ziele verfassungsgerichtlich überprüft
Häufige Fragen
Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?
Entscheidend sind das Grundgesetz, einschlägige Bundes- oder Landesgesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Welche Funktion erfüllt der Begriff?
Er sichert freiheitliche Ordnung, demokratischen Wettbewerb oder die rechtlich begrenzte Zusammenarbeit staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen.
Verwandte Begriffe
Verfassungsrecht, Demokratieprinzip, Glaubensfreiheit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.