Demokratieprinzip

Das Demokratieprinzip verlangt, dass staatliche Herrschaft vom Volk legitimiert, zeitlich begrenzt und politisch verantwortbar ist. Es gehört nach Art. 20 GG zu den grundlegenden Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Wesentliche Elemente sind freie und gleiche Wahlen, Mehrheitsentscheidungen, Minderheitenschutz, parlamentarische Verantwortlichkeit, politische Öffentlichkeit und die Rückführbarkeit staatlicher Entscheidungen auf den Willen des Volkes.

Repräsentative Demokratie

Auf Bundesebene übt das Volk Staatsgewalt vor allem durch die Wahl des Bundestages aus. Gewählte Vertreter treffen Entscheidungen grundsätzlich in freiem Mandat.

Mehrheit und Minderheit

Mehrheitsentscheidungen sind demokratisch notwendig, müssen aber Rechte der Minderheit und verfassungsrechtliche Grenzen wahren.

Beispiel

Eine Regierung benötigt parlamentarische Legitimation und unterliegt der Kontrolle durch Parlament, Opposition, Öffentlichkeit und Gerichte.

Häufige Fragen

Ist jede Mehrheitsentscheidung demokratisch zulässig?

Nein. Grundrechte und die verfassungsmäßige Ordnung begrenzen Mehrheitsmacht.

Kann das Demokratieprinzip abgeschafft werden?

Sein Kern ist durch die Ewigkeitsklausel geschützt.

Verwandte Begriffe

Volkssouveränität, Wahl, Gewaltenteilung, Rechtsstaatsprinzip. Mehr auf das-grundgesetz.de und wahlrecht-faq.de.

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