Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der im Versicherungsvertrag festgelegte Geldbetrag, der die Leistung des Versicherers begrenzen oder die Berechnung von Prämie und Entschädigung bestimmen kann. Ihre genaue Funktion hängt von der Versicherungssparte ab. In der Schadensversicherung bildet sie häufig eine Höchstgrenze, während sie in der Summenversicherung – etwa der Lebensversicherung – den bei Eintritt des Versicherungsfalls vereinbarten Leistungsbetrag bezeichnet.

Rechtliche Bedeutung

Die Versicherungssumme beschreibt nicht stets den tatsächlich zu zahlenden Betrag. In der Schadensversicherung bleibt die Entschädigung grundsätzlich auf den entstandenen und versicherten Schaden begrenzt. Zusätzlich können Selbstbehalt, Unterversicherung, Entschädigungsgrenzen und Mehrfachversicherung eine Rolle spielen.

Voraussetzungen und Folgen

Die Summe sollte dem zu versichernden Interesse entsprechen. Ist sie zu niedrig, kann je nach Vertrag eine Unterversicherung vorliegen; ist sie höher als der Wert, entsteht daraus regelmäßig kein Anspruch auf Gewinn. Bei Personenversicherungen gelten die vereinbarten Summenregeln der jeweiligen Sparte.

Beispiel

Ein Haus ist mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro gegen Brand versichert. Diese Summe kann die maximale Entschädigung begrenzen, auch wenn der tatsächliche Schaden höher ausfällt.

Häufige Fragen

Ist Versicherungssumme dasselbe wie Schadenshöhe?

Nein. Die Schadenshöhe wird konkret festgestellt; die Versicherungssumme kann lediglich eine Obergrenze oder einen vereinbarten Festbetrag bilden.

Kann die Versicherungssumme angepasst werden?

Ja. Verträge sehen häufig dynamische Anpassungen oder besondere Verfahren zur Vermeidung einer Unterversicherung vor.

Verwandte Begriffe

Versicherungsschutz, Versicherungsprämie, Versicherungsleistung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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