Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Halter beziehungsweise Nutzer eines Kraftfahrzeugs. Sie deckt berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter wegen Personen-, Sach- und bestimmter Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen. Zugleich wehrt der Versicherer unbegründete Forderungen ab. Ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz darf ein zulassungspflichtiges Fahrzeug grundsätzlich nicht im öffentlichen Verkehr betrieben werden.
Rechtliche Bedeutung
Die Pflichtversicherung schützt Verkehrsopfer und sichert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schädigers. Der Geschädigte kann unter gesetzlichen Voraussetzungen einen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer haben. Das Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist davon zu unterscheiden.
Voraussetzungen und Folgen
Der Schutz richtet sich nach Pflichtversicherungsgesetz, VVG und Bedingungen. Auch wenn der Versicherer dem Geschädigten leisten muss, kann er bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen oder besonders schwerem Fehlverhalten im Innenverhältnis begrenzt Rückgriff nehmen. Eigene Fahrzeugschäden gehören nicht zur Haftpflicht-, sondern zur Kaskoversicherung.
Beispiel
Ein Fahrer verursacht fahrlässig einen Unfall und verletzt einen anderen Verkehrsteilnehmer. Der Geschädigte kann seine Ansprüche grundsätzlich auch unmittelbar gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer richten.
Häufige Fragen
Ersetzt die Kfz-Haftpflicht Schäden am eigenen Auto?
Nein. Eigene Fahrzeugschäden sind nur durch eine gegebenenfalls bestehende Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt.
Besteht Versicherungspflicht auch bei selten genutzten Fahrzeugen?
Für zugelassene beziehungsweise versicherungspflichtige Fahrzeuge grundsätzlich ja; maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen.
Verwandte Begriffe
Haftpflichtversicherung, Versicherungsfall, Versicherungsschutz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.