Versicherungsprämie

Die Versicherungsprämie ist das Entgelt, das der Versicherungsnehmer für den vereinbarten Versicherungsschutz schuldet. Sie kann einmalig oder in regelmäßigen Beiträgen gezahlt werden und wird nach Risiko, Leistungsumfang, Laufzeit, Selbstbehalt und weiteren Tarifmerkmalen berechnet. Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet insbesondere die Erst- oder Einmalprämie von Folgeprämien und knüpft an verspätete Zahlungen unterschiedliche Rechtsfolgen.

Rechtliche Bedeutung

Die Prämienzahlung ist die zentrale Hauptpflicht des Versicherungsnehmers. Prämie und Versicherungsschutz stehen in einem gegenseitigen Verhältnis, doch führt nicht jede verspätete Zahlung automatisch und dauerhaft zum Verlust sämtlicher Rechte.

Voraussetzungen und Folgen

Bei nicht rechtzeitiger Erstprämie kann der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 37 VVG leistungsfrei sein und vom Vertrag zurücktreten. Bei Folgeprämien muss er grundsätzlich eine qualifizierte Zahlungsfrist setzen. Belehrung, Verschulden und rechtzeitige Nachzahlung sind für die Rechtsfolgen wesentlich.

Beispiel

Der Versicherungsnehmer zahlt eine Folgeprämie trotz ordnungsgemäßer Mahnung und Fristsetzung nicht. Tritt danach ein Schaden ein, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen leistungsfrei sein.

Häufige Fragen

Sind Prämie und Beitrag dasselbe?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe häufig gleichbedeutend verwendet.

Darf der Versicherer die Prämie erhöhen?

Nur auf einer gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Grundlage und unter Beachtung der jeweiligen Anpassungs- und Kündigungsrechte.

Verwandte Begriffe

Versicherungsnehmer, Versicherungsvertrag, Leistungsfreiheit des Versicherers

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Versicherungsombudsmann

    Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und teilnehmenden privaten Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvermittlern. Das Verfahren bietet eine außergerichtliche, regelmäßig kostenfreie und vergleichsweise einfache Möglichkeit zur Überprüfung einer Entscheidung des Versicherers. Je nach Streitwert kann die Entscheidung für das Unternehmen bindend sein; der Verbraucher behält grundsätzlich die Möglichkeit, anschließend ein Gericht anzurufen. Rechtliche…

  • Anzeigepflicht im Versicherungsrecht

    Die Anzeigepflicht im Versicherungsrecht verpflichtet den Antragsteller, dem Versicherer vor Vertragsschluss die ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Sie ermöglicht eine zutreffende Risikoprüfung und Prämienberechnung. Die Pflicht ist in § 19 VVG geregelt. Eine ungefragte umfassende Offenbarungspflicht besteht im Regelfall nicht; entscheidend sind die konkret gestellten Fragen. Rechtliche…

  • |

    Versicherungsvertrag

    Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie ein bestimmtes Risiko übernimmt und bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls die zugesagte Leistung erbringt. Vertragsparteien sind regelmäßig Versicherer und Versicherungsnehmer. Inhalt, Umfang und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Versicherungsschein, dem Antrag und den wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen. Rechtliche Bedeutung…

  • Versicherer

    Versicherer ist das Unternehmen, das aufgrund eines Versicherungsvertrags ein bestimmtes Risiko übernimmt und beim Eintritt des versicherten Ereignisses die vereinbarte Leistung schuldet. Für diese Risikoübernahme erhält es die Versicherungsprämie. Versicherer benötigen grundsätzlich eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis und unterliegen staatlicher Finanzaufsicht. Im Vertragsverhältnis treffen sie insbesondere Beratungs-, Informations-, Dokumentations- und Leistungspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Rechtliche Bedeutung Der…

  • Versicherungsrecht

    Versicherungsrecht ist das Rechtsgebiet, das private und öffentlich-rechtlich organisierte Versicherungsverhältnisse regelt. Im engeren Sinn betrifft es vor allem private Versicherungsverträge zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Zentrale Vorschriften enthält das Versicherungsvertragsgesetz. Daneben gehören Versicherungsaufsichtsrecht, Vermittlerrecht und besondere Regeln einzelner Versicherungssparten dazu. Das Sozialversicherungsrecht mit Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung folgt dagegen weitgehend eigenen gesetzlichen Grundlagen. Rechtliche Bedeutung…

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Bei Eintritt der vertraglich definierten Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer regelmäßig eine vereinbarte Rente und befreit von weiteren Prämien. Maßgeblich sind die konkrete berufliche Tätigkeit, medizinische Einschränkungen und die Versicherungsbedingungen….