Versicherungsprämie
Die Versicherungsprämie ist das Entgelt, das der Versicherungsnehmer für den vereinbarten Versicherungsschutz schuldet. Sie kann einmalig oder in regelmäßigen Beiträgen gezahlt werden und wird nach Risiko, Leistungsumfang, Laufzeit, Selbstbehalt und weiteren Tarifmerkmalen berechnet. Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet insbesondere die Erst- oder Einmalprämie von Folgeprämien und knüpft an verspätete Zahlungen unterschiedliche Rechtsfolgen.
Rechtliche Bedeutung
Die Prämienzahlung ist die zentrale Hauptpflicht des Versicherungsnehmers. Prämie und Versicherungsschutz stehen in einem gegenseitigen Verhältnis, doch führt nicht jede verspätete Zahlung automatisch und dauerhaft zum Verlust sämtlicher Rechte.
Voraussetzungen und Folgen
Bei nicht rechtzeitiger Erstprämie kann der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 37 VVG leistungsfrei sein und vom Vertrag zurücktreten. Bei Folgeprämien muss er grundsätzlich eine qualifizierte Zahlungsfrist setzen. Belehrung, Verschulden und rechtzeitige Nachzahlung sind für die Rechtsfolgen wesentlich.
Beispiel
Der Versicherungsnehmer zahlt eine Folgeprämie trotz ordnungsgemäßer Mahnung und Fristsetzung nicht. Tritt danach ein Schaden ein, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen leistungsfrei sein.
Häufige Fragen
Sind Prämie und Beitrag dasselbe?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe häufig gleichbedeutend verwendet.
Darf der Versicherer die Prämie erhöhen?
Nur auf einer gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Grundlage und unter Beachtung der jeweiligen Anpassungs- und Kündigungsrechte.
Verwandte Begriffe
Versicherungsnehmer, Versicherungsvertrag, Leistungsfreiheit des Versicherers
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.