Weltanschauungsgemeinschaft
Eine Weltanschauungsgemeinschaft ist ein organisierter Zusammenschluss, der eine gemeinsame umfassende Deutung von Mensch und Welt vertritt und pflegt, ohne notwendig religiös zu sein. Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit den Kirchenartikeln der Weimarer Reichsverfassung stellt solche Gemeinschaften Religionsgesellschaften in wesentlichen Punkten gleich. Sie können sich privatrechtlich organisieren und unter Voraussetzungen Körperschaftsstatus erlangen. Geschützt sind gemeinschaftliche Betätigung, Selbstorganisation und Gleichbehandlung durch den religiös neutralen Staat. Ihre Einordnung hängt von Selbstverständnis, Lehre, Organisation und tatsächlicher Tätigkeit ab.
Rechtliche Bedeutung
Eine Weltanschauung muss eine hinreichend geschlossene, umfassende Sinn- und Wertorientierung bieten; Einzelmeinungen genügen nicht.
Voraussetzungen und Folgen
Der Staat prüft nur weltliche Strukturmerkmale und darf keine inhaltliche Wahrheits- oder Qualitätsbewertung vornehmen.
Beispiel
Ein dauerhaft organisierter humanistischer Verband bietet weltanschauliche Feiern, Bildung und Beratung an.
Häufige Fragen
Sind Weltanschauungsgemeinschaften Religionsgemeinschaften?
Nein, sie sind eigenständig, werden verfassungsrechtlich aber vielfach gleichgestellt.
Können sie Körperschaften werden?
Ja, wenn die verfassungs- und landesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Verwandte Begriffe
Siehe Religionsgemeinschaft, Parität und Neutralitätsgebot des Staates.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.