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Praktische Konkordanz

Praktische Konkordanz ist ein verfassungsrechtliches Prinzip zur Lösung von Konflikten zwischen gleichrangigen Verfassungsgütern. Keines der kollidierenden Güter soll einseitig vollständig verdrängt werden. Vielmehr sind beide so zu begrenzen und aufeinander abzustimmen, dass sie jeweils möglichst weitgehend wirksam bleiben. Das Prinzip ist besonders bei Kollisionen verschiedener Grundrechte oder zwischen Grundrechten und anderen Verfassungsbelangen bedeutsam.

Funktion

Praktische Konkordanz verlangt einen schonenden Ausgleich im konkreten Fall. Sie ergänzt die Verhältnismäßigkeitsprüfung, indem sie die beiderseitige Optimierung gleichrangiger Verfassungsgüter betont.

Anwendungsfälle

Typische Konflikte bestehen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, Religionsfreiheit und staatlichem Bildungsauftrag oder Pressefreiheit und Schutz eines fairen Verfahrens.

Beispiel

Bei einer Berichterstattung über eine Person sind Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht so abzuwägen, dass keines ohne hinreichenden Grund vollständig zurücktritt.

Häufige Fragen

Gibt es eine feste Rangordnung der Grundrechte?

Grundsätzlich nein. Konflikte werden regelmäßig durch Abwägung und praktische Konkordanz gelöst.

Ist das Prinzip im Grundgesetz ausdrücklich genannt?

Nein. Es wurde in der Verfassungsrechtslehre und Rechtsprechung entwickelt.

Verwandte Begriffe

Grundrechtskollision, Abwägung, Verhältnismäßigkeit, Schutzbereich, Wechselwirkungslehre

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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