Bundestreue

Die Bundestreue, auch bundesfreundliches Verhalten genannt, ist ein ungeschriebener Verfassungsgrundsatz des deutschen Bundesstaates. Er verpflichtet Bund und Länder, bei der Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten aufeinander Rücksicht zu nehmen und die bundesstaatliche Ordnung nicht zu beeinträchtigen. Die Bundestreue begründet grundsätzlich keine neuen Kompetenzen, sondern beeinflusst die schon bestehenden Rechte und Pflichten. Sie kann insbesondere Informations-, Abstimmungs-, Rücksichtnahme- und Kooperationspflichten zwischen Bund und Ländern konkretisieren.

Grundlage

Die Bundestreue folgt aus dem Bundesstaatsprinzip. Bund und Länder stehen nicht nur nebeneinander, sondern bilden gemeinsam den Bundesstaat.

Rechtswirkungen

Der Grundsatz kann verlangen, andere Hoheitsträger rechtzeitig zu informieren oder eigene Befugnisse schonend auszuüben. Er darf die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung nicht verändern.

Beispiel

Ein Land darf eine eigene Zuständigkeit nicht gezielt so nutzen, dass die Funktionsfähigkeit des Bundes erheblich beeinträchtigt wird.

Häufige Fragen

Steht die Bundestreue ausdrücklich im Grundgesetz?

Nein. Sie wurde aus der bundesstaatlichen Ordnung entwickelt.

Schafft sie neue Zuständigkeiten?

Grundsätzlich nein; sie begrenzt und konkretisiert die Ausübung vorhandener Befugnisse.

Verwandte Begriffe

Bundesstaatsprinzip, Bundesrat, Gesetzgebungskompetenz, Homogenitätsprinzip

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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