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Entnazifizierung

Entnazifizierung bezeichnet die nach 1945 unternommenen Maßnahmen der Alliierten und deutscher Stellen, um nationalsozialistische Organisationen, Ideen und belastete Personen aus Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zu entfernen. Dazu gehörten die Auflösung nationalsozialistischer Einrichtungen, strafrechtliche Verfolgung, Berufsverbote, Spruchkammerverfahren und politische Bildungsmaßnahmen. Durchführung und Intensität unterschieden sich zwischen den Besatzungszonen. Die Ergebnisse blieben insbesondere bei der personellen Erneuerung von Verwaltung und Justiz begrenzt.

Begriff und historischer Zusammenhang

Die Alliierten ordneten die politische Säuberung zunächst selbst. In den westlichen Besatzungszonen wurden Betroffene später in Kategorien wie Hauptschuldiger, Belasteter, Minderbelasteter, Mitläufer oder Entlasteter eingeordnet. Millionen Verfahren führten häufig zu milden Einstufungen.

Rechtliche Bedeutung

Rechtlich berührte die Entnazifizierung Strafrecht, Berufsrecht, Verwaltungsrecht und Fragen individueller Verantwortung. Sie steht im Spannungsverhältnis zwischen notwendiger Aufarbeitung, rechtsstaatlichem Verfahren und dem praktischen Wiederaufbau staatlicher Institutionen.

Beispiel

Ein früheres NSDAP-Mitglied im öffentlichen Dienst konnte vor einer Spruchkammer überprüft und je nach Belastung aus dem Amt entfernt, mit Auflagen belegt oder als Mitläufer eingestuft werden.

Häufige Fragen

War die Entnazifizierung überall gleich?

Nein. Ziele, Verfahren und praktische Strenge unterschieden sich erheblich zwischen den Besatzungszonen und änderten sich im Laufe der Zeit.

War sie erfolgreich?

Sie beseitigte nationalsozialistische Institutionen, erreichte aber nur eine begrenzte personelle und gesellschaftliche Aufarbeitung.

Verwandte Begriffe

Justiz im Nationalsozialismus, Nürnberger Gesetze, Entstehung des Grundgesetzes, Rechtsgeschichte

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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