Rechtsbegriff
Rechtsbegriff bezeichnet die theoretische Bestimmung dessen, was Recht ist und wodurch es sich von Moral, Sitte, Politik und bloßer Machtausübung unterscheidet.
Grundgedanke
Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und betrifft die Grundlagen von Recht, Geltung und Gerechtigkeit.
Beispiel
Die Einordnung wird sichtbar, wenn gesetztes Recht und moralische Bewertung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Häufige Fragen
Ist dies geltendes Recht?
Es handelt sich vor allem um eine theoretische Perspektive, die das Verständnis und die Kritik geltenden Rechts prägt.
Verwandte Begriffe
Rechtspositivismus, Naturrecht, Rechtsrealismus, Gerechtigkeit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.