Ausgleichende Gerechtigkeit

Ausgleichende Gerechtigkeit zielt auf den gerechten Ausgleich zwischen Personen, insbesondere nach Schädigungen oder bei Austauschverhältnissen. Sie fragt, wie ein gestörtes Gleichgewicht durch Ersatz, Rückgabe oder angemessene Gegenleistung wiederhergestellt werden kann.

Grundgedanke

Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und verbindet Fragen nach Gerechtigkeit, Legitimität und Geltung des Rechts.

Rechtliche Bedeutung

Er dient als Maßstab für Begründung, Bewertung oder Begrenzung rechtlicher und staatlicher Ordnung.

Beispiel

Seine Bedeutung zeigt sich, wenn formell geltendes Recht auf grundlegende Freiheits-, Gleichheits- oder Gerechtigkeitsanforderungen trifft.

Häufige Fragen

Ist der Begriff unmittelbar geltendes Recht?

Das hängt vom Zusammenhang ab. Manche Grundsätze sind ausdrücklich positivrechtlich verankert, andere dienen vor allem der rechtsphilosophischen Analyse.

Welche praktische Bedeutung hat er?

Er prägt Gesetzgebung, Auslegung und die Beurteilung staatlicher Entscheidungen.

Verwandte Begriffe

Recht und Moral, Rechtspositivismus, Naturrecht, Rechtssicherheit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Condictio indebiti

    Condictio indebiti bezeichnet die Rückforderung einer Leistung, mit der der Leistende eine tatsächlich nicht bestehende Schuld erfüllen wollte. Der Begriff stammt aus dem römischen Recht und wird auch zur Beschreibung der Leistungskondiktion im heutigen Bereicherungsrecht verwendet. Nach deutschem Recht liegt ihr zentraler Anwendungsfall in § 812 Absatz 1 Satz 1 erste Alternative BGB. Maßgeblich sind…

  • Rechtsvertrauen

    Rechtsvertrauen bezeichnet die Erwartung, dass rechtliche Regeln verlässlich gelten, staatliche Stellen sie nachvollziehbar anwenden und Gerichte wirksamen Schutz gewähren. Es umfasst Vertrauen in Beständigkeit, Berechenbarkeit und Fairness der Rechtsordnung. Rechtsvertrauen entsteht nicht allein durch Gesetzestexte, sondern durch persönliche Erfahrungen mit Verwaltung, Justiz und Rechtsdurchsetzung. Es ist eine wichtige Voraussetzung freiwilliger Normbefolgung, gesellschaftlicher Kooperation und der…

  • Sanktion

    Eine Sanktion ist eine an ein bestimmtes Verhalten geknüpfte nachteilige oder vorteilhafte Folge, durch die eine Norm bestätigt und ihre Befolgung gefördert werden soll. Im Recht sind vor allem Strafen, Bußgelder, Zwangsmittel, Schadensersatz oder der Verlust einer Rechtsposition gemeint. Sanktionen können repressiv auf einen Verstoß reagieren oder präventiv künftiges Verhalten beeinflussen. Ihre Verhängung setzt regelmäßig…

  • |

    Nürnberger Gesetze

    Nürnberger Gesetze ist die Sammelbezeichnung für zentrale nationalsozialistische Gesetze, die am 15. September 1935 erlassen wurden. Besonders das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre entzogen jüdischen Deutschen wesentliche Rechte und verboten bestimmte Eheschließungen und Beziehungen. Die Vorschriften machten rassistische Ideologie zum staatlichen Recht und bildeten eine Grundlage für…

  • Rechtsrealismus

    Rechtsrealismus ist eine rechtsphilosophische Strömung, die Recht vor allem anhand seiner tatsächlichen Anwendung, gerichtlichen Praxis und gesellschaftlichen Wirkung untersucht. Grundgedanke Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und betrifft die Grundlagen von Recht, Geltung und Gerechtigkeit. Beispiel Die Einordnung wird sichtbar, wenn gesetztes Recht und moralische Bewertung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Häufige Fragen Ist dies geltendes Recht?…

  • | |

    Exceptio doli

    Exceptio doli bezeichnet im römischen Recht eine prozessuale Einrede gegen die Durchsetzung eines Anspruchs unter betrügerischen oder treuwidrigen Umständen. Sie ermöglicht dem Beklagten, eine nach strengem Recht zunächst begründete Klage durch den Hinweis auf unredliches Verhalten des Klägers abzuwehren. Die Einrede kann dessen Verhalten bei der Begründung des Rechtsverhältnisses oder bei der späteren Rechtsausübung betreffen….