Gemeinderatssitzung

Die Gemeinderatssitzung ist die förmliche Zusammenkunft des Gemeinderats zur Beratung und Beschlussfassung über kommunale Angelegenheiten. Sie muss nach Maßgabe der Gemeindeordnung ordnungsgemäß einberufen werden; Tagesordnung, Beschlussfähigkeit, Leitung und Niederschrift folgen gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Regeln. Grundsätzlich ist die Sitzung öffentlich, soweit keine rechtlich zulässigen Gründe für einen Ausschluss bestehen.

Funktion und Voraussetzungen

In der Sitzung werden Anträge beraten, Beschlüsse gefasst und die Verwaltung kontrolliert. Ratsmitglieder haben Rechte auf Teilnahme, Beratung und Abstimmung.

Beispiel

Der Gemeinderat berät öffentlich über den Haushalt und stimmt anschließend über den Haushaltsbeschluss ab.

Häufige Fragen

Darf die Tagesordnung kurzfristig erweitert werden?

Das richtet sich nach Gemeindeordnung und Geschäftsordnung; regelmäßig gelten besondere Voraussetzungen.

Verwandte Begriffe

Gemeinderat, Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung, Gemeinderatsbeschluss

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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