Bürgermeister

Der Bürgermeister ist ein zentrales Organ der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde nach außen, leitet die Gemeindeverwaltung und bereitet Entscheidungen des Gemeinderats vor oder vollzieht sie. Seine konkrete Stellung, Wahl, Amtszeit und Zuständigkeit richten sich nach dem Kommunalrecht des jeweiligen Landes. In vielen Ländern führt der Bürgermeister zugleich den Vorsitz im Gemeinderat, unterliegt dabei aber besonderen gesetzlichen Bindungen.

Funktion und Voraussetzungen

Er ist für laufende Angelegenheiten der Verwaltung zuständig und hat gegenüber Bediensteten regelmäßig Weisungsbefugnisse. Daneben bestehen Kontrollrechte des Gemeinderats.

Beispiel

Der Bürgermeister erlässt im Rahmen seiner Zuständigkeit einen Verwaltungsakt und berichtet dem Gemeinderat über dessen Vollzug.

Häufige Fragen

Kann der Bürgermeister Entscheidungen des Rates ersetzen?

Nur soweit ihm das Gesetz oder eine wirksame Zuständigkeitsregelung eigene Entscheidungsbefugnisse zuweist.

Verwandte Begriffe

Gemeinde, Gemeinderat, Gemeinderatsbeschluss, Kommunalverfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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