Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das kommunale Vertretungsorgan der Gemeinde. Er berät und beschließt über die grundlegenden Angelegenheiten der örtlichen Selbstverwaltung, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist. Seine Mitglieder werden regelmäßig von den Gemeindebürgern gewählt. Rechte, Pflichten, Sitzungsgestaltung und Beschlussfassung richten sich nach der jeweiligen Gemeindeordnung und Geschäftsordnung.

Funktion und Voraussetzungen

Der Gemeinderat entscheidet etwa über Satzungen, Haushalt, wichtige Planungen und die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Seine Beschlüsse müssen ordnungsgemäß zustande kommen.

Beispiel

Der Gemeinderat beschließt nach öffentlicher Beratung eine neue Gebührensatzung für die kommunale Einrichtung.

Häufige Fragen

Kann jedes Ratsmitglied Anträge stellen?

Die Einzelheiten ergeben sich aus Gemeindeordnung und Geschäftsordnung; regelmäßig bestehen Antrags- und Mitwirkungsrechte.

Verwandte Begriffe

Gemeinderatsbeschluss, Gemeinderatssitzung, Bürgermeister, Geschäftsordnung des Gemeinderats

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Gemeindeordnung

    Die Gemeindeordnung ist das zentrale Landesgesetz für die Organisation und Tätigkeit der Gemeinden. Sie regelt Organe, Zuständigkeiten, Verfahren, Haushalt, Satzungsrecht, Bürgerbeteiligung und Kommunalaufsicht. Sie bildet damit die wichtigste Grundlage des Kommunalverfassungsrechts. Jede Gemeinde muss ihre Entscheidungen innerhalb der Grenzen der einschlägigen Gemeindeordnung treffen. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich von Land zu Land. Funktion und Voraussetzungen…

  • Gemeindeverfassung

    Die Gemeindeverfassung beschreibt die rechtliche Grundordnung einer Gemeinde, insbesondere die Struktur ihrer Organe, Entscheidungsverfahren und Formen demokratischer Mitwirkung. Sie ergibt sich vor allem aus der Gemeindeordnung des jeweiligen Landes und ergänzenden Satzungen oder Geschäftsordnungen. Je nach Bundesland bestehen unterschiedliche Modelle, etwa mit starkem Bürgermeister oder unterschiedlichen Rollen des Gemeinderats. Die Gemeindeverfassung konkretisiert die kommunale Selbstverwaltung….

  • Bürgerbegehren

    Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument unmittelbarer kommunaler Demokratie. Bürger beantragen damit, dass über eine kommunale Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Gegenstand, Unterschriftenzahl, Begründung und Frist richten sich nach Landesrecht. Funktion und Voraussetzungen Unzulässig sind häufig Angelegenheiten, die gesetzlich dem Bürgermeister oder einem anderen Organ vorbehalten sind. Beispiel Bürger sammeln Unterschriften für einen Bürgerentscheid über den…

  • Kommunalverfassungsrecht

    Das Kommunalverfassungsrecht regelt Organisation, Zuständigkeiten und innere Willensbildung der Gemeinden und anderer kommunaler Körperschaften. Es bestimmt insbesondere die Stellung von Gemeinderat, Bürgermeister, Ausschüssen und Gemeindebürgern. Die wesentlichen Regeln stehen in den Gemeindeordnungen der Länder; sie konkretisieren die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Das Kommunalverfassungsrecht ist vom Kommunalabgabenrecht und vom allgemeinen Verwaltungsrecht zu unterscheiden. Funktion und Voraussetzungen Es ordnet…

  • Kommunalrechtlicher Organstreit

    Der kommunalrechtliche Organstreit ist ein gerichtlicher Konflikt zwischen Organen oder Organteilen einer Gemeinde über kommunale Rechte und Zuständigkeiten. Er betrifft etwa Gemeinderat, Bürgermeister oder einzelne Ratsmitglieder. Maßgeblich sind Gemeindeordnung und Prozessrecht. Funktion und Voraussetzungen Das Gericht klärt die organschaftliche Rechtsposition, nicht bloße politische Meinungsverschiedenheiten. Beispiel Ein Ratsmitglied rügt die Verletzung seines Informationsrechts durch den Bürgermeister….

  • Gemeinderatsbeschluss

    Ein Gemeinderatsbeschluss ist die Entscheidung des Gemeinderats in einer Angelegenheit seiner Zuständigkeit. Er kommt nur zustande, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen, beschlussfähig und die erforderliche Mehrheit erreicht ist. Der Beschluss kann Satzungen, Haushaltsentscheidungen, Planungen oder Einzelfallentscheidungen betreffen. Form und Rechtswirkungen richten sich nach der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderats. Funktion und Voraussetzungen Fehler bei…