Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das kommunale Vertretungsorgan der Gemeinde. Er berät und beschließt über die grundlegenden Angelegenheiten der örtlichen Selbstverwaltung, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist. Seine Mitglieder werden regelmäßig von den Gemeindebürgern gewählt. Rechte, Pflichten, Sitzungsgestaltung und Beschlussfassung richten sich nach der jeweiligen Gemeindeordnung und Geschäftsordnung.
Funktion und Voraussetzungen
Der Gemeinderat entscheidet etwa über Satzungen, Haushalt, wichtige Planungen und die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Seine Beschlüsse müssen ordnungsgemäß zustande kommen.
Beispiel
Der Gemeinderat beschließt nach öffentlicher Beratung eine neue Gebührensatzung für die kommunale Einrichtung.
Häufige Fragen
Kann jedes Ratsmitglied Anträge stellen?
Die Einzelheiten ergeben sich aus Gemeindeordnung und Geschäftsordnung; regelmäßig bestehen Antrags- und Mitwirkungsrechte.
Verwandte Begriffe
Gemeinderatsbeschluss, Gemeinderatssitzung, Bürgermeister, Geschäftsordnung des Gemeinderats
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.