Geschäftsordnung des Gemeinderats

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats regelt den Ablauf der Ratsarbeit. Sie enthält typischerweise Bestimmungen über Einberufung, Tagesordnung, Anträge, Redeordnung, Abstimmungen, Niederschriften und Ausschüsse. Ihre Grundlage liegt in der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnungsautonomie des Gemeinderats. Sie darf gesetzlichen Vorgaben nicht widersprechen und muss die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder wahren.

Funktion und Voraussetzungen

Die Geschäftsordnung schafft verlässliche Verfahren für die kommunale Willensbildung. Verstöße können je nach Bedeutung Auswirkungen auf Beschlüsse haben.

Beispiel

Der Gemeinderat bestimmt in seiner Geschäftsordnung, bis wann Anträge für die nächste Sitzung einzureichen sind.

Häufige Fragen

Kann die Geschäftsordnung die Gemeindeordnung ändern?

Nein. Sie konkretisiert die Gemeindeordnung nur innerhalb ihres rechtlichen Rahmens.

Verwandte Begriffe

Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Gemeinderatsbeschluss

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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