Ausreisepflicht
Ausreisepflicht Ausreisepflicht bedeutet, dass ein Ausländer Deutschland verlassen muss, weil er keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt oder ein solcher erloschen ist. Sie kann vollziehbar sein, wenn keine aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs entgegensteht. Wird die Ausreise nicht freiwillig vorgenommen, kann die Behörde die Verpflichtung durch Abschiebung durchsetzen.
Rechtliche Einordnung
Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.
Beispiel
Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.
Häufige Fragen
Kann die Entscheidung überprüft werden?
Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.