Ausreisepflicht

Ausreisepflicht Ausreisepflicht bedeutet, dass ein Ausländer Deutschland verlassen muss, weil er keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt oder ein solcher erloschen ist. Sie kann vollziehbar sein, wenn keine aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs entgegensteht. Wird die Ausreise nicht freiwillig vorgenommen, kann die Behörde die Verpflichtung durch Abschiebung durchsetzen.

Rechtliche Einordnung

Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.

Beispiel

Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.

Häufige Fragen

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Abschiebungsverbot

    Abschiebungsverbot Ein Abschiebungsverbot schützt einen ausreisepflichtigen Ausländer davor, in einen bestimmten Staat abgeschoben zu werden. Es greift insbesondere, wenn dort ernsthafte Gefahren für Leben, Freiheit oder körperliche Unversehrtheit drohen. Das Verbot kann sich aus nationalem Aufenthaltsrecht, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder internationalem Flüchtlingsschutz ergeben. Es beendet nicht stets die Ausreisepflicht, kann aber die Vollziehung der Abschiebung…

  • Abschiebung

    Abschiebung Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die zuständige Behörde. Sie kommt in Betracht, wenn ein Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist und nicht freiwillig ausreist. Vor der Durchführung prüft die Behörde insbesondere Vollstreckbarkeit, mögliche Abschiebungshindernisse und erforderliche Schutzvorkehrungen. Eine Abschiebung ist von der Ausweisung zu unterscheiden, die den Aufenthaltsstatus betrifft. Rechtliche Einordnung…

  • Aufenthaltstitel

    Aufenthaltstitel Ein Aufenthaltstitel ist die behördliche Erlaubnis, sich rechtmäßig in Deutschland aufzuhalten. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet vor allem Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobile-ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU. Welcher Titel erforderlich ist und welche Rechte er vermittelt, hängt insbesondere vom Aufenthaltszweck ab. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen…

  • Aufenthaltserlaubnis

    Aufenthaltserlaubnis Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für einen gesetzlich bestimmten Aufenthaltszweck erteilt, etwa für Ausbildung, Erwerbstätigkeit, familiären Nachzug oder aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Neben der Befristung können Nebenbestimmungen gelten. Eine Verlängerung setzt regelmäßig voraus, dass die jeweiligen Erteilungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen…

  • Duldung

    Duldung Eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie macht den Aufenthalt nicht rechtmäßig, sondern hält nur die Vollziehung der bestehenden Ausreisepflicht an. Gründe können tatsächliche oder rechtliche Abschiebungshindernisse sein, etwa fehlende Reisedokumente, Krankheit oder ein Abschiebungsverbot. Die Duldung ist regelmäßig befristet und kann mit Auflagen verbunden werden. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten richten sich…

  • Visum

    Visum Ein Visum ist ein Aufenthaltstitel, der vor der Einreise erteilt wird. Es kann als Schengen-Visum einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum ermöglichen oder als nationales Visum die Einreise zu einem längerfristigen Aufenthaltszweck erlauben. Für den späteren Aufenthalt ist häufig nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Ausnahmen von der Visumpflicht ergeben sich aus Gesetz, Verordnung…