Abschiebung

Abschiebung Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die zuständige Behörde. Sie kommt in Betracht, wenn ein Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist und nicht freiwillig ausreist. Vor der Durchführung prüft die Behörde insbesondere Vollstreckbarkeit, mögliche Abschiebungshindernisse und erforderliche Schutzvorkehrungen. Eine Abschiebung ist von der Ausweisung zu unterscheiden, die den Aufenthaltsstatus betrifft.

Rechtliche Einordnung

Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Verfahrens. Maßgeblich sind stets der konkrete Sachverhalt, die zuständige Behörde oder das Gericht sowie die geltende Rechtslage.

Beispiel

Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird anhand der Umstände des Einzelfalls geprüft. Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsbehelfe können dabei entscheidend sein.

Häufige Fragen

Wer entscheidet?

Zuständig ist regelmäßig die gesetzlich bestimmte Behörde oder das zuständige Gericht.

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Gegen Entscheidungen stehen je nach Verfahrensart Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel zur Verfügung.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Verfassungsbeschwerde und Rechtsbehelf.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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