Verfolgungsverjährung

Verfolgungsverjährung Verfolgungsverjährung bedeutet, dass eine Ordnungswidrigkeit nach Ablauf einer gesetzlichen Frist nicht mehr verfolgt werden darf. Die Länge der Frist hängt im Regelfall von der möglichen Höhe der Geldbuße ab. Bestimmte Maßnahmen, etwa die Anhörung des Betroffenen oder der Erlass eines Bußgeldbescheids, können die Verjährung unterbrechen.

Rechtliche Einordnung

Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.

Beispiel

Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.

Häufige Fragen

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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