Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt Rechtsverstöße, die keine Straftaten sind, aber mit einer Geldbuße geahndet werden können. Seine zentralen Vorschriften stehen im Ordnungswidrigkeitengesetz. Typische Beispiele sind Verkehrsverstöße. Das Verfahren verbindet behördliche Verfolgung mit gerichtlicher Kontrolle; gegen einen Bußgeldbescheid kann der Betroffene Einspruch einlegen.
Rechtliche Einordnung
Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.
Beispiel
Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.
Häufige Fragen
Kann die Entscheidung überprüft werden?
Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.