Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht ordnet das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und schützt Mitbewerber, Verbraucher sowie die Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Praktiken. Im engeren Sinn bezeichnet es vor allem das Lauterkeitsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Im weiteren Sinn gehört auch das Kartellrecht dazu, das wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und marktbeherrschendes Verhalten kontrolliert.
Rechtliche Bedeutung
Zentrale Grundlage des Lauterkeitsrechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es verbietet insbesondere irreführende, aggressive oder sonst unlautere geschäftliche Handlungen. Ansprüche können je nach Fall auf Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz oder Gewinnabschöpfung gerichtet sein.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Erforderlich ist regelmäßig eine geschäftliche Handlung mit Marktbezug. Nicht jeder Wettbewerbsnachteil ist unlauter; geschützt wird der freie Leistungswettbewerb innerhalb gesetzlicher Grenzen. Anspruchsberechtigt sind insbesondere Mitbewerber sowie bestimmte Verbände und qualifizierte Einrichtungen.
Beispiel
Ein Händler wirbt mit einem tatsächlich nicht gewährten Preisnachlass. Die Angabe kann Verbraucher täuschen und einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch auslösen.
Häufige Fragen
Ist jede harte Konkurrenz unlauter?
Nein. Preis- und Leistungswettbewerb sind grundsätzlich zulässig. Eingreifen kann das Recht erst bei gesetzlichen Unlauterkeitstatbeständen.
Gehört Markenrecht zum Wettbewerbsrecht?
Beide Gebiete können denselben Sachverhalt betreffen, schützen aber unterschiedliche Interessen und beruhen auf eigenen Anspruchsgrundlagen.
Verwandte Begriffe
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Unlauterer Wettbewerb, Irreführende Werbung, Markenrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.