GmbH & Co. KG

GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH die Stellung des persönlich haftenden Komplementärs übernimmt. Dadurch verbindet die Rechtsform die flexible Struktur einer Personengesellschaft mit einer mittelbaren Haftungsbeschränkung, weil hinter der unbeschränkt haftenden Gesellschafterstellung eine Kapitalgesellschaft steht. Die Kommanditisten haften grundsätzlich nur nach den Regeln ihrer Haftsumme.

Rechtliche Bedeutung

Auf die KG finden die §§ 161 ff. HGB Anwendung, auf die Komplementär-GmbH das GmbH-Gesetz. Beide Gesellschaften sind rechtlich getrennt und müssen jeweils ordnungsgemäß organisiert, vertreten und registriert werden.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Die GmbH & Co. KG ist selbst keine besondere gesetzliche Gesellschaftsform, sondern eine Kombination. Geschäftsführend handelt regelmäßig die GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer. Firmenbezeichnung und Geschäftsbriefe müssen die Rechtsform transparent erkennen lassen.

Beispiel

Eine Familiengesellschaft betreibt ihr Unternehmen als KG. Komplementär ist eine GmbH mit geringem Stammkapital; Familienmitglieder sind Kommanditisten.

Häufige Fragen

Haftet niemand persönlich?

Typischerweise haftet keine natürliche Person unbeschränkt; die Komplementär-GmbH haftet jedoch mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Wer führt die Geschäfte?

Grundsätzlich die Komplementär-GmbH, die ihrerseits durch ihre Geschäftsführer handelt.

Verwandte Begriffe

GmbH, KG, Komplementär, Kommanditist

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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