Gesellschaftsanteil

Gesellschaftsanteil bezeichnet die mitgliedschaftliche Beteiligung eines Gesellschafters an einer Gesellschaft. Er bündelt Vermögens-, Verwaltungs- und Mitwirkungsrechte sowie Pflichten, etwa Gewinnbeteiligung, Stimmrecht, Treuepflicht und Beitragspflichten. Inhalt, Übertragbarkeit und Haftungsfolgen unterscheiden sich je nach Rechtsform. Bei der GmbH spricht das Gesetz insbesondere vom Geschäftsanteil, bei der Aktiengesellschaft von der Aktie.

Rechtliche Bedeutung

Die maßgeblichen Regeln ergeben sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsrecht, etwa BGB, HGB, GmbHG, AktG oder Genossenschaftsgesetz. Gesellschaftsvertrag und Satzung konkretisieren den Anteil innerhalb zwingender Grenzen.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Ein Gesellschaftsanteil ist nicht mit einem einzelnen Vermögensgegenstand gleichzusetzen. Seine Übertragung kann Formvorschriften, Zustimmungserfordernissen oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Bei Personengesellschaften ist die Mitgliedschaft stärker personenbezogen.

Beispiel

Ein GmbH-Gesellschafter überträgt seinen Geschäftsanteil durch notariell beurkundeten Vertrag auf einen Erwerber. Satzungsmäßige Zustimmungsvorbehalte sind zusätzlich zu beachten.

Häufige Fragen

Ist jeder Gesellschaftsanteil frei verkäuflich?

Nein. Rechtsform, Gesetz und Gesellschaftsvertrag können Übertragung und Zustimmung regeln.

Ist der Anteil dasselbe wie die Einlage?

Nein. Die Einlage ist die geschuldete Leistung; der Anteil bezeichnet die Mitgliedschaftsposition.

Verwandte Begriffe

Geschäftsanteil, Aktie, Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Komplementär

    Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Er führt grundsätzlich die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen. Für Verbindlichkeiten der KG haftet er persönlich, unmittelbar und unbeschränkt mit seinem Vermögen. Komplementär kann eine natürliche oder juristische Person sein; bei der GmbH & Co. KG übernimmt typischerweise eine GmbH diese Stellung. Rechtliche Bedeutung Die…

  • Kommanditist

    Kommanditist ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen persönliche Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich auf eine bestimmte Haftsumme begrenzt ist. Die Haftungsbegrenzung wirkt, soweit die Haftsumme im Handelsregister eingetragen und die vereinbarte Einlage geleistet ist. Der Kommanditist ist regelmäßig von Geschäftsführung und organschaftlicher Vertretung ausgeschlossen, besitzt aber Kontroll- und Mitwirkungsrechte. Rechtliche Bedeutung Die Rechtsstellung regeln die §§…

  • Vorstand einer Aktiengesellschaft

    Vorstand einer Aktiengesellschaft ist das Leitungs- und Vertretungsorgan der Aktiengesellschaft. Er führt die Geschäfte in eigener Verantwortung und ist grundsätzlich nicht an Weisungen der Hauptversammlung oder einzelner Aktionäre gebunden. Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie, organisiert das Unternehmen, überwacht Risiken und vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Rechtliche Bedeutung Die §§ 76 ff. Aktiengesetz regeln Stellung,…

  • |

    Aktie

    Aktie ist ein Wertpapier beziehungsweise ein elektronisch erfasstes Mitgliedschaftsrecht, das einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Sie vermittelt insbesondere Vermögensrechte wie Dividende und Liquidationserlös sowie Mitgliedschaftsrechte wie Teilnahme und Stimmrecht. Umfang und Ausgestaltung hängen von Aktienart, Satzung und gesetzlichen Vorschriften ab. Rechtliche Bedeutung Das Aktiengesetz unterscheidet insbesondere Nennbetrags- und Stückaktien sowie Stamm- und Vorzugsaktien….

  • Aufsichtsrat

    Aufsichtsrat ist ein gesetzliches Überwachungsorgan insbesondere der Aktiengesellschaft und bestimmter mitbestimmter Unternehmen. Er kontrolliert die Geschäftsführung, bestellt und überwacht bei der AG den Vorstand und wird in grundlegende Entscheidungen einbezogen. Der Aufsichtsrat führt das operative Geschäft grundsätzlich nicht selbst. Seine Mitglieder müssen unabhängig urteilen und die Interessen der Gesellschaft wahren. Rechtliche Bedeutung Für die Aktiengesellschaft…

  • Genossenschaft

    Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit grundsätzlich nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb, die Wirtschaft oder soziale beziehungsweise kulturelle Belange ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die eingetragene Genossenschaft ist juristische Person. Sie verbindet wirtschaftliche Tätigkeit mit mitgliederbezogener Förderung und demokratischen Entscheidungsstrukturen. Rechtliche Bedeutung Grundlage ist das Genossenschaftsgesetz. Die Genossenschaft entsteht…