Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)
Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die schnelle Rückführung widerrechtlich in einen anderen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder sichern soll. Es entscheidet grundsätzlich nicht über das endgültige Sorgerecht. Ziel ist vielmehr, den vor der Entführung bestehenden Zustand wiederherzustellen und die Sorgerechtsentscheidung den Gerichten am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zu überlassen.
Rechtliche Bedeutung
Das Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 wirkt zwischen seinen Vertragsstaaten. In Deutschland ergänzen insbesondere das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz und zentrale Behörden die Durchführung. Maßgeblich sind unter anderem das Sorgerecht, der gewöhnliche Aufenthalt vor dem Verbringen und die Widerrechtlichkeit der Ortsveränderung.
Voraussetzungen und Folgen
Eine Rückgabe kann ausnahmsweise abgelehnt werden, etwa bei einer schwerwiegenden Gefahr körperlichen oder seelischen Schadens oder unter engen Voraussetzungen bei einem gefestigten Kindeswillen. Die Ausnahmen sind grundsätzlich eng auszulegen. Rückgabeverfahren sind vorrangig und beschleunigt zu führen.
Beispiel
Ein Elternteil bringt ein in Deutschland lebendes Kind ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils dauerhaft nach Frankreich. Ein Rückführungsantrag nach dem HKÜ kann auf die Rückkehr nach Deutschland gerichtet sein; über das endgültige Sorgerecht wird damit noch nicht entschieden.
Häufige Fragen
Ist jede Auslandsreise eine Kindesentführung?
Nein. Entscheidend ist, ob das Verbringen oder Zurückhalten gegen tatsächlich ausgeübte Sorgerechte verstößt.
Regelt das HKÜ das Sorgerecht?
Nein. Das Rückführungsverfahren soll grundsätzlich nur den zuständigen Staat für die spätere Sorgerechtsentscheidung sichern.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Haager Übereinkommen, Internationale Kindesentführung und gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes. Gesetzliche Einzelheiten enthält das IntFamRVG.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.