Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist das zentrale deutsche Rahmengesetz für nationale Klimaschutzziele. Es soll den Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels fördern, europäische Zielvorgaben umsetzen und die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris berücksichtigen. Das Gesetz enthält insbesondere verbindliche Minderungsziele, Vorgaben zur Klimaschutzplanung, Monitoring- und Nachsteuerungsmechanismen sowie Regelungen zur Vorbildfunktion des Bundes.
Rechtliche Bedeutung
Das KSG ordnet Klimapolitik in einen gesetzlichen Steuerungsrahmen ein. Es arbeitet mit nationalen Zielen, Jahresemissionsmengen beziehungsweise sektorübergreifender Gesamtbetrachtung, Projektionsdaten, Klimaschutzprogrammen und einem unabhängigen Expertenrat für Klimafragen.
Voraussetzungen und Folgen
Die Bundesregierung muss die Entwicklung der Treibhausgasemissionen beobachten und auf prognostizierte Zielverfehlungen reagieren. Das Gesetz ist mehrfach geändert worden; für konkrete Pflichten ist stets die aktuelle Fassung maßgeblich. Einzelne Bürger können nicht jede Zielabweichung unmittelbar wie einen individuellen Anspruch durchsetzen.
Beispiel
Projektionsdaten zeigen, dass die gesetzlichen Gesamtziele voraussichtlich verfehlt werden. Das KSG sieht darauf bezogene Bewertung und politische Nachsteuerung vor.
Häufige Fragen
Regelt das KSG jede einzelne Emissionsquelle?
Nein. Viele konkrete Anforderungen ergeben sich aus Fachgesetzen, Unionsrecht und untergesetzlichen Vorschriften.
Welche Verfassungsnorm ist besonders wichtig?
Art. 20a GG bildet eine wesentliche verfassungsrechtliche Grundlage für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Verwandte Begriffe
Siehe Klimaschutzrecht, Umweltverfassungsrecht und den aktuellen Gesetzestext des KSG.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.