Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ist das zentrale Bundesgesetz zum Schutz des Bodens und zur Sanierung von Altlasten. Es soll Bodenfunktionen nachhaltig sichern oder wiederherstellen, schädliche Bodenveränderungen abwehren, Vorsorge treffen und Altlasten sowie dadurch verursachte Gewässerverunreinigungen sanieren. Das Gesetz definiert zentrale Begriffe, bestimmt Pflichten und Verantwortliche und ermöglicht behördliche Untersuchungs-, Sicherungs- und Sanierungsanordnungen.
Bedeutung
Das BBodSchG gilt subsidiär, soweit Fachgesetze Einwirkungen auf den Boden speziell regeln. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung konkretisiert Untersuchung, Bewertung, Vorsorge sowie Gefahrenabwehr und enthält Werte und methodische Anforderungen.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Pflichtig können Verursacher, Gesamtrechtsnachfolger, Eigentümer, Inhaber der tatsächlichen Gewalt und weitere gesetzlich genannte Personen sein. Maßnahmen richten sich nach Gefahrenlage, Nutzung, Wirkungspfad und Verhältnismäßigkeit.
Beispiel
Von einem ehemaligen Industriegelände gelangen Schadstoffe in das Grundwasser. Die Behörde kann Untersuchung, Sicherung oder Sanierung gegenüber einem geeigneten Pflichtigen anordnen.
Häufige Fragen
Haftet ein Eigentümer ohne eigenes Verschulden?
Eine bodenschutzrechtliche Zustandsverantwortung kann verschuldensunabhängig bestehen; Reichweite und Zumutbarkeit sind im Einzelfall zu prüfen.
Was sind Prüfwerte?
Sie geben Anlass zu einer einzelfallbezogenen Prüfung, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt.
Verwandte Begriffe
Siehe Bodenschutzrecht, Verursacherprinzip und den Gesetzestext des BBodSchG.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.