Immissionsschutzrecht
Immissionsschutzrecht umfasst die Regeln zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Dazu zählen insbesondere Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und ähnliche Einwirkungen. Das Rechtsgebiet enthält Anforderungen an Anlagen, Produkte und Verkehrswege sowie Instrumente zur Luftreinhaltung und Lärmminderung. Zentral ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Rechtliche Bedeutung
Rechtlich wird zwischen Emissionen an der Quelle und Immissionen am Einwirkungsort unterschieden. Für bestimmte Anlagen besteht eine Genehmigungspflicht; andere Anlagen unterliegen allgemeinen Betreiberpflichten. Technische Regelwerke konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe und Grenzwerte.
Voraussetzungen und Folgen
Genehmigungsbedürftige Anlagen müssen insbesondere so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert und Vorsorge getroffen wird. Nachbarn können sich unter Voraussetzungen auf drittschützende Anforderungen berufen.
Beispiel
Eine Fabrik verursacht Lärm und Luftschadstoffe. Die Behörde prüft Genehmigungspflicht, Emissionsbegrenzung, Stand der Technik und Schutz der benachbarten Wohnbebauung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Emission und Immission?
Emission ist der von einer Quelle ausgehende Vorgang; Immission ist die Einwirkung auf Menschen oder Umwelt am Zielort.
Gilt Immissionsschutz nur für Industrieanlagen?
Nein. Er betrifft auch kleinere Anlagen, Verkehrslärm, Luftreinhalteplanung und bestimmte Produkte oder Brennstoffe.
Verwandte Begriffe
Siehe Bundes-Immissionsschutzgesetz, immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Umweltrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.