Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist das zentrale Bundesgesetz zum Schutz von Natur und Landschaft. Es regelt unter anderem Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, Landschaftsplanung, Eingriffe, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000, Arten- und Meeresnaturschutz sowie Erholung in Natur und Landschaft. Viele Vorschriften werden durch Landesrecht ergänzt oder im Rahmen verfassungsrechtlicher Abweichungsmöglichkeiten landesrechtlich ausgestaltet.

Rechtliche Bedeutung

Das Gesetz setzt auch unionsrechtliche Vorgaben um, insbesondere aus der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie. Es verbindet vorsorgende Planung mit Genehmigungsanforderungen, Verboten und Kompensationspflichten.

Voraussetzungen und Folgen

Für konkrete Vorhaben sind neben dem BNatSchG häufig landesrechtliche Naturschutzgesetze und andere Fachgesetze maßgeblich. Bei besonders oder streng geschützten Arten gelten Zugriffsverbote; Ausnahmen setzen gesetzlich bestimmte Gründe und weitere Voraussetzungen voraus.

Beispiel

Ein Bauvorhaben würde Fortpflanzungsstätten einer streng geschützten Tierart beeinträchtigen. Die Behörde muss artenschutzrechtliche Verbote und mögliche Vermeidungsmaßnahmen prüfen.

Häufige Fragen

Gilt das BNatSchG unmittelbar in allen Ländern?

Viele Vorschriften gelten bundesweit; zugleich bestehen Ergänzungs- und teilweise Abweichungsmöglichkeiten der Länder.

Regelt es nur Naturschutzgebiete?

Nein. Sein Anwendungsbereich reicht von Landschaftsplanung und Eingriffsregelung bis zum Arten-, Biotop- und Meeresnaturschutz.

Verwandte Begriffe

Siehe Naturschutzrecht, Artenschutzrecht und den aktuellen Gesetzestext des BNatSchG.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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