Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das zentrale Bundesgesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts. Sein Zweck ist eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, Lebensgrundlage des Menschen, Lebensraum und nutzbares Gut schützt. Das Gesetz gilt insbesondere für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser. Es regelt Benutzungen, Zulassungen, Bewirtschaftungsziele, Hochwasserschutz, Gewässerausbau und wassergefährdende Stoffe.
Bedeutung
Das WHG setzt wesentliche unionsrechtliche Vorgaben um, vor allem die Wasserrahmenrichtlinie. Es wird durch Rechtsverordnungen und Landeswassergesetze ergänzt. Für viele Nutzungen gelten Erlaubnis- oder Bewilligungsvorbehalte.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Eine Zulassung ist zu versagen, wenn schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere öffentlich-rechtliche Anforderungen nicht erfüllt werden. Selbst bei erfüllten Mindestvoraussetzungen kann die Behörde im Rahmen ihres Bewirtschaftungsermessens entscheiden.
Beispiel
Für die Entnahme großer Grundwassermengen prüft die Wasserbehörde Auswirkungen auf Wasserhaushalt, Natur und öffentliche Wasserversorgung und kann Nebenbestimmungen festsetzen.
Häufige Fragen
Sind fließendes Wasser und Grundwasser Eigentum des Grundstückseigentümers?
Nein. Nach dem WHG sind Wasser eines fließenden oberirdischen Gewässers und Grundwasser nicht eigentumsfähig.
Welche Landesregeln gelten zusätzlich?
Die Landeswassergesetze regeln insbesondere Zuständigkeiten, Verfahren und ergänzende materielle Anforderungen.
Verwandte Begriffe
Siehe Wasserrecht, Nachhaltigkeitsprinzip und den Gesetzestext des WHG.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.