Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein unselbstständiger Teil bestimmter behördlicher Zulassungsverfahren. Sie ermittelt, beschreibt und bewertet frühzeitig die erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und deren Wechselwirkungen. Die UVP schafft Transparenz und eine fundierte Entscheidungsgrundlage, entscheidet aber nicht selbst über die Zulässigkeit des Vorhabens.

Bedeutung

Ob eine UVP erforderlich ist, richtet sich vor allem nach dem UVPG und seiner Anlage 1. Je nach Art und Größe des Vorhabens besteht eine unbedingte Pflicht oder es ist durch eine allgemeine beziehungsweise standortbezogene Vorprüfung zu klären, ob erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Der Vorhabenträger legt einen UVP-Bericht vor. Behörden und Öffentlichkeit werden beteiligt; bei möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen gelten zusätzliche Regeln. Die zuständige Behörde berücksichtigt die zusammenfassende Darstellung und Bewertung bei ihrer Zulassungsentscheidung.

Beispiel

Für eine große Industrieanlage prüft die Behörde Auswirkungen auf Luft, Lärm, Wasser, Arten und Klima. Die Ergebnisse fließen in die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ein.

Häufige Fragen

Ist die UVP eine eigene Genehmigung?

Nein. Sie ist in das jeweilige Zulassungsverfahren eingebettet.

Muss jedes Bauvorhaben eine UVP durchlaufen?

Nein. Die Pflicht hängt von den gesetzlichen Vorhabentatbeständen, Größenwerten und gegebenenfalls einer Vorprüfung ab.

Verwandte Begriffe

Siehe Umweltrecht, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Verbandsklage und das UVPG.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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