Umweltrecht
Umweltrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die natürliche Lebensgrundlagen schützen und Umweltbelastungen steuern. Es umfasst insbesondere Immissionsschutz-, Natur- und Artenschutz-, Wasser-, Abfall-, Boden- und Klimaschutzrecht. Das Rechtsgebiet ist überwiegend öffentlich-rechtlich geprägt, enthält aber auch zivilrechtliche Haftungsregeln und strafrechtliche Verbote. Internationale, unionsrechtliche, bundesrechtliche und landesrechtliche Vorschriften greifen dabei eng ineinander.
Rechtliche Bedeutung
Umweltrecht arbeitet mit Genehmigungen, Grenzwerten, Verboten, Planung, Überwachung, Informationsrechten und Beteiligungsverfahren. Prägend sind Vorsorge-, Verursacher- und Nachhaltigkeitsprinzip. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere.
Voraussetzungen und Folgen
Bei Vorhaben können mehrere Prüfungen zusammentreffen, etwa immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Naturschutzprüfung und wasserrechtliche Erlaubnis. Betroffene sowie anerkannte Umweltvereinigungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen Rechtsschutz suchen.
Beispiel
Für eine größere Industrieanlage sind mögliche Luftverunreinigungen, Lärm, Naturschutzbelange und die Beteiligung der Öffentlichkeit in einem abgestimmten Genehmigungsverfahren zu prüfen.
Häufige Fragen
Ist Umweltrecht nur Bundesrecht?
Nein. Auch Unionsrecht, Landesrecht, kommunale Normen und völkerrechtliche Verpflichtungen sind bedeutsam.
Können Verbände klagen?
Anerkannte Umweltvereinigungen können nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in bestimmten Fällen Rechtsbehelfe einlegen.
Verwandte Begriffe
Siehe Umweltverfassungsrecht, Klimaschutzrecht, Naturschutzrecht und Immissionsschutzrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.